Im Kampf gegen Steuerbetrug im Internet-Handel
hat der Bundestag die Vorschriften für Online-Plattformen wie Amazon
Durch Steuerbetrug im Online-Handel gehen dem Staat jährlich Hunderte Millionen Euro verloren. Vor allem Händler aus Fernost umgehen oft die Umsatzsteuer. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf ihrer Waren nutzen. Mangels Adressen hat das Finanzamt aber oft keinen Zugriff, wenn die Verkäufer die fälligen Steuern nicht entrichten.
Deswegen werden jetzt die Betreiber der Plattformen in die Pflicht genommen. Sie haften nur dann nicht für ihre Händler, wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen./ax/DP/fba
ISIN US0231351067 US2786421030
AXC0383 2018-11-08/20:56