Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) im Insolvenzverfahren war, mangels einer ausdrücklichen Regelung im SchVG, Gegenstand zweier Entscheidungen des BGH.
Der Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dr. Jasper Stahlschmidt, und der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sascha Borowski, haben diese Entscheidungen in einem Kommentar "Die Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters im Lichte der BGH-Rechtsprechung ...
Den vollständigen Artikel lesen ...