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Brexit-Übergangsgesetz nimmt erste Hürde

BERLIN (Dow Jones)--Die Regierung trifft erste juristische Vorkehrungen für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Der Bundestag befasste sich am Freitag erstmals mit dem Brexit-Übergangsgesetz, mit dem während des Übergangszeitraums Rechtsklarheit für Unternehmen und Bürger gewährleistet werden soll. Dabei geht es um Bestimmungen des Bundesrechts, in denen auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug genommen wird: Wenn im Bundesrecht von Mitgliedstaaten der EU die Rede ist, so ist laut Gesetz während der Übergangsphase grundsätzlich auch das Vereinigte Königreich gemeint.

Zudem enthält der Gesetzentwurf eine Regelung zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger, die vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie sollen ihre britische beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten dürfen, auch wenn über ihre Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums entschieden wird. In diesen Fällen soll unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen werden.

Maas zuversichtlich 
 

Außenminister Heiko Maas betonte, das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen. Es schaffe auch Rechtssicherheit für den Fall, dass Großbritannien ohne Einigung aus der EU aussteige. Er sei aber optimistisch, dass eine Verständigung über ein Austrittsabkommen auf den letzten Metern gelingen werde, sagte der SPD-Politiker.

Der Gesetzentwurf wurde vom Parlament zur federführenden Beratung an den Europaausschuss des Bundestages überwiesen.

Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

DJG/stl/jhe

(END) Dow Jones Newswires

November 09, 2018 09:54 ET (14:54 GMT)

Copyright (c) 2018 Dow Jones & Company, Inc.

© 2018 Dow Jones News
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