Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
591 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-11-09 / 17:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A0HN4T3 
WKN A0HN4T Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung 
der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 18. Dezember 2018, 
um 10:00 Uhr (MEZ), in das Sofitel Berlin 
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die 
   WESTGRUND Aktiengesellschaft und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
   Dezember 2017 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 
   172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hätte, 
   liegen nicht vor. 
 
   Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente 
   sind nachfolgend unter der Rubrik 'UNTERLAGEN 
   FÜR DIE AKTIONÄRE' zu finden. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Entlastung des Mitglieds des Vorstands 
   Herrn Arndt Krienen für das Geschäftsjahr 2017 
   wird vertagt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
   eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
   Geschäftsjahr 2018 bestellt. Zudem wird die 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 bis zur 
   nächsten Hauptversammlung bestellt. 
 
   Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung 
   der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, 
   besteht nicht. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 8 
   Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg 
   vom 21. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Dirk 
   Hoffmann gemäß § 104 AktG zum 
   Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft 
   bestellt. Die Bestellung von Herrn Dr. Hoffmann 
   erfolgte befristet bis zum Ablauf der nächsten 
   Hauptversammlung. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg 
   vom 23. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael 
   Rosenfeld gemäß § 104 AktG mit sofortiger 
   Wirkung zum Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Herrn 
   Dr. Rosenfeld endet ebenfalls zum Ablauf dieser 
   Hauptversammlung. 
 
   Aufgrund des Auslaufens des Mandats der 
   vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder schlägt 
   der Aufsichtsrat daher vor, die nachfolgend 
   unter lit. (a) und (b) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. 
 
   (a) Dr. Dirk Hoffmann, Berlin 
       selbständiger Rechtsanwalt 
   (b) Dr. Michael Rosenfeld, Rheinberg 
       selbständiger Kaufmann 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Dr. Dirk Hoffmann bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   ADLER Real Estate AG 
   ACCENTRO Real Estate AG 
   Squadra Immobilien GmbH & Co. KGaA 
 
   Dr. Michael Rosenfeld bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   Gothaer Lebensversicherung AG 
   Schoeller Holding GmbH 
   Konrad Micro Drill GmbH 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen mit 
   Ausnahme der Tätigkeit von Dr. Dirk Hoffmann 
   als Vorsitzender des Aufsichtsrats der ADLER 
   Real Estate AG, der Muttergesellschaft der 
   WESTGRUND AG, nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur WESTGRUND AG oder 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   WESTGRUND AG oder einem wesentlich an der 
   WESTGRUND AG beteiligten Aktionär, deren 
   Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser 
   Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten 
   Aktien der Gesellschaft halten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem 
   Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
   der Einzelwahl durchzuführen. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   betreffend die Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   aufgrund einer zum 2. Januar 2018 erfolgten 
   Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes § 
   13 Abs. 2 der Satzung, der die Einberufung der 
   Hauptversammlung regelt, zu ändern und wie 
   folgt neu zu fassen: 
 
   '(2) Die Hauptversammlung ist innerhalb der 
        gesetzlichen Frist einzuberufen. Der 
        Tag der Einberufung ist nicht 
        mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 
        121 Absatz 7 AktG. Die 
        Übermittlung der Mitteilung nach § 
        125 Absatz 1 AktG durch Kreditinstitute 
        ist auf den Weg elektronischer 
        Kommunikation beschränkt. Gleiches 
        gilt, soweit die Voraussetzungen des § 
        49 Absatz 3 WpHG erfüllt sind, für die 
        Übermittlung von Mitteilungen 
        durch die Gesellschaft nach § 125 
        Absatz 2 AktG. Der Vorstand ist 
        berechtigt, Mitteilungen auch in 
        Papierform zu versenden; ein Anspruch 
        hierauf besteht jedoch nicht.' 
7. *Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der WESTGRUND AG wurde letztmals 2014 
   angepasst. 
 
   Vor dem Hintergrund stetig steigender 
   Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des 
   Aufsichtsrats und im Hinblick auf die 
   Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer 
   Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung zum 
   Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit angepasst 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 
   12 Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung, der die 
   Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   regelt, zu ändern und wie folgt neu zu fassen: 
 
   '(2) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
        für jedes volle Geschäftsjahr seiner 
        Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine 
        jährliche Vergütung in Höhe von EUR 
        25.000,00. Der Vorsitzende des 
        Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
        Vergütung in Höhe von EUR 45.000,00. 
        Der Stellvertretende Vorsitzende des 
        Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
        Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 09, 2018 11:03 ET (16:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.