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DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-11-09 / 17:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A0HN4T3 WKN A0HN4T Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 18. Dezember 2018, um 10:00 Uhr (MEZ), in das Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die WESTGRUND Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente sind nachfolgend unter der Rubrik 'UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE' zu finden. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Arndt Krienen für das Geschäftsjahr 2017 wird vertagt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2018 bestellt. Zudem wird die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 bis zur nächsten Hauptversammlung bestellt. Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht nicht. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 21. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Dirk Hoffmann gemäß § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Die Bestellung von Herrn Dr. Hoffmann erfolgte befristet bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael Rosenfeld gemäß § 104 AktG mit sofortiger Wirkung zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Herrn Dr. Rosenfeld endet ebenfalls zum Ablauf dieser Hauptversammlung. Aufgrund des Auslaufens des Mandats der vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder schlägt der Aufsichtsrat daher vor, die nachfolgend unter lit. (a) und (b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. (a) Dr. Dirk Hoffmann, Berlin selbständiger Rechtsanwalt (b) Dr. Michael Rosenfeld, Rheinberg selbständiger Kaufmann Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt. Dr. Dirk Hoffmann bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: ADLER Real Estate AG ACCENTRO Real Estate AG Squadra Immobilien GmbH & Co. KGaA Dr. Michael Rosenfeld bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: Gothaer Lebensversicherung AG Schoeller Holding GmbH Konrad Micro Drill GmbH Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen mit Ausnahme der Tätigkeit von Dr. Dirk Hoffmann als Vorsitzender des Aufsichtsrats der ADLER Real Estate AG, der Muttergesellschaft der WESTGRUND AG, nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur WESTGRUND AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der WESTGRUND AG oder einem wesentlich an der WESTGRUND AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Einberufung der Hauptversammlung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aufgrund einer zum 2. Januar 2018 erfolgten Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes § 13 Abs. 2 der Satzung, der die Einberufung der Hauptversammlung regelt, zu ändern und wie folgt neu zu fassen: '(2) Die Hauptversammlung ist innerhalb der gesetzlichen Frist einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 121 Absatz 7 AktG. Die Übermittlung der Mitteilung nach § 125 Absatz 1 AktG durch Kreditinstitute ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Gleiches gilt, soweit die Voraussetzungen des § 49 Absatz 3 WpHG erfüllt sind, für die Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach § 125 Absatz 2 AktG. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.' 7. *Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats* Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der WESTGRUND AG wurde letztmals 2014 angepasst. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und im Hinblick auf die Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 12 Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung, der die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats regelt, zu ändern und wie folgt neu zu fassen: '(2) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 45.000,00. Der Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00.
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November 09, 2018 11:03 ET (16:03 GMT)