DJ DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-11-09 / 17:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A0HN4T3
WKN A0HN4T Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2018
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung
der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 18. Dezember 2018,
um 10:00 Uhr (MEZ), in das Sofitel Berlin
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte für die
WESTGRUND Aktiengesellschaft und den Konzern
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2017
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§
172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen
die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hätte,
liegen nicht vor.
Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente
sind nachfolgend unter der Rubrik 'UNTERLAGEN
FÜR DIE AKTIONÄRE' zu finden.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Entlastung des Mitglieds des Vorstands
Herrn Arndt Krienen für das Geschäftsjahr 2017
wird vertagt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im
Geschäftsjahr 2018 bestellt. Zudem wird die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 bis zur
nächsten Hauptversammlung bestellt.
Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung
der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte,
besteht nicht.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 8
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg
vom 21. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Dirk
Hoffmann gemäß § 104 AktG zum
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft
bestellt. Die Bestellung von Herrn Dr. Hoffmann
erfolgte befristet bis zum Ablauf der nächsten
Hauptversammlung.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg
vom 23. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael
Rosenfeld gemäß § 104 AktG mit sofortiger
Wirkung zum Aufsichtsratsmitglied der
Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Herrn
Dr. Rosenfeld endet ebenfalls zum Ablauf dieser
Hauptversammlung.
Aufgrund des Auslaufens des Mandats der
vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder schlägt
der Aufsichtsrat daher vor, die nachfolgend
unter lit. (a) und (b) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu
Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen.
(a) Dr. Dirk Hoffmann, Berlin
selbständiger Rechtsanwalt
(b) Dr. Michael Rosenfeld, Rheinberg
selbständiger Kaufmann
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
beschließt.
Dr. Dirk Hoffmann bekleidet bei folgenden
weiteren in- und ausländischen Gesellschaften
Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien:
ADLER Real Estate AG
ACCENTRO Real Estate AG
Squadra Immobilien GmbH & Co. KGaA
Dr. Michael Rosenfeld bekleidet bei folgenden
weiteren in- und ausländischen Gesellschaften
Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien:
Gothaer Lebensversicherung AG
Schoeller Holding GmbH
Konrad Micro Drill GmbH
Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen mit
Ausnahme der Tätigkeit von Dr. Dirk Hoffmann
als Vorsitzender des Aufsichtsrats der ADLER
Real Estate AG, der Muttergesellschaft der
WESTGRUND AG, nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur WESTGRUND AG oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der
WESTGRUND AG oder einem wesentlich an der
WESTGRUND AG beteiligten Aktionär, deren
Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen
wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder
indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien der Gesellschaft halten.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie
den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem
Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege
der Einzelwahl durchzuführen.
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
betreffend die Einberufung der
Hauptversammlung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
aufgrund einer zum 2. Januar 2018 erfolgten
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes §
13 Abs. 2 der Satzung, der die Einberufung der
Hauptversammlung regelt, zu ändern und wie
folgt neu zu fassen:
'(2) Die Hauptversammlung ist innerhalb der
gesetzlichen Frist einzuberufen. Der
Tag der Einberufung ist nicht
mitzurechnen. Im Übrigen gilt §
121 Absatz 7 AktG. Die
Übermittlung der Mitteilung nach §
125 Absatz 1 AktG durch Kreditinstitute
ist auf den Weg elektronischer
Kommunikation beschränkt. Gleiches
gilt, soweit die Voraussetzungen des §
49 Absatz 3 WpHG erfüllt sind, für die
Übermittlung von Mitteilungen
durch die Gesellschaft nach § 125
Absatz 2 AktG. Der Vorstand ist
berechtigt, Mitteilungen auch in
Papierform zu versenden; ein Anspruch
hierauf besteht jedoch nicht.'
7. *Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung
des Aufsichtsrats*
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
der WESTGRUND AG wurde letztmals 2014
angepasst.
Vor dem Hintergrund stetig steigender
Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des
Aufsichtsrats und im Hinblick auf die
Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer
Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung zum
Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, §
12 Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung, der die
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
regelt, zu ändern und wie folgt neu zu fassen:
'(2) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
für jedes volle Geschäftsjahr seiner
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
25.000,00. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Vergütung in Höhe von EUR 45.000,00.
Der Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 09, 2018 11:03 ET (16:03 GMT)
Die Vergütung ist nach Ablauf des
Geschäftsjahres zu zahlen.'
'(6) Die Regelungen in Abs. 2 finden auch
für das Geschäftsjahr 2018 Anwendung.'
*TEILNAHMEBERECHTIGUNG*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum *11.
Dezember 2018, 24:00 Uhr (MEZ)*, unter der
nachstehenden Adresse
WESTGRUND Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
angemeldet und gegenüber der Gesellschaft bis zum *11.
Dezember 2018, 24:00 Uhr (MEZ)*, unter dieser Adresse
den von ihrem depotführenden Institut erstellten
Nachweis erbracht haben, dass sie am Dienstag, den *27.
November 2018, 0:00 Uhr (MEZ) *(Nachweisstichtag /
Record Date), Aktionär der Gesellschaft waren. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Für die Wahrung der
Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der
Gesellschaft entscheidend.
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können
Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag
vollständig oder teilweise veräußern, sind daher -
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises
des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch
nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE*
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
können in den Geschäftsräumen der WESTGRUND
Aktiengesellschaft, Joachimsthaler Straße 34,
10719 Berlin, und auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.westgrund.de im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung' veröffentlicht) eingesehen
werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit
Zugänglichmachung auf der Internetseite der
Gesellschaft Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft
einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
Unterlagen per einfacher Post übersandt. Die genannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
*STIMMRECHTSVERTRETUNG*
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
eine andere Person oder durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende
Vordrucke und weitere Informationen erhalten die
Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder
Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten
über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
ist eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der
Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die
Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der
Anmeldung erhalten, verwenden. Bevollmächtigungen
können aber auch auf beliebige andere formgerechte
Weise erfolgen. Ein universell verwendbares
Vollmachtsformular steht auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.westgrund.de im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung') zum Herunterladen zur
Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenlos
zugesandt.
Für eine eventuelle Übersendung der
Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an
die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an:
WESTGRUND Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
*STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER
GESELLSCHAFT*
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre
ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann
das Formular verwendet werden, das den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung
erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei
diesen Tagesordnungspunkten der Stimme enthalten. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu.
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur
Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. Zu
beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft im Hinblick auf Abstimmungen über
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht
bevollmächtigt sind und diesbezüglich auch keine
Weisungen an diese erteilt werden können.
Die weiteren Hinweise zur Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die
Aktionäre den Unterlagen entnehmen, die ihnen nach
erfolgter Anmeldung übersandt werden.
Wir bitten, Vollmachten mit Weisungen bis *17. Dezember
2018 (Zugang bis 18:00 Uhr, MEZ)* an folgende Adresse
zu übersenden:
WESTGRUND Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende
der Generaldebatte auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein
entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur
Hauptversammlung.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines
bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf
der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten
und Weisungen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel-
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft (satzungsmäßiges
Grundkapital sowie Aktien, die aufgrund der Ausübung
von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft
emittierten Wandelschuldverschreibungen ausgegeben
wurden und noch nicht im Handelsregister eingetragen
sind) in 79.577.995 auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der
Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte.
*RECHTE DER AKTIONÄRE UND HINWEISE AUF
ERLÄUTERUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER
GESELLSCHAFT*
*Ergänzungsanträge*
Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 09, 2018 11:03 ET (16:03 GMT)
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