Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
203 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-11-09 / 17:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A0HN4T3 
WKN A0HN4T Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung 
der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 18. Dezember 2018, 
um 10:00 Uhr (MEZ), in das Sofitel Berlin 
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die 
   WESTGRUND Aktiengesellschaft und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
   Dezember 2017 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 
   172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hätte, 
   liegen nicht vor. 
 
   Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente 
   sind nachfolgend unter der Rubrik 'UNTERLAGEN 
   FÜR DIE AKTIONÄRE' zu finden. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Entlastung des Mitglieds des Vorstands 
   Herrn Arndt Krienen für das Geschäftsjahr 2017 
   wird vertagt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
   eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
   Geschäftsjahr 2018 bestellt. Zudem wird die 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 bis zur 
   nächsten Hauptversammlung bestellt. 
 
   Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung 
   der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, 
   besteht nicht. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 8 
   Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg 
   vom 21. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Dirk 
   Hoffmann gemäß § 104 AktG zum 
   Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft 
   bestellt. Die Bestellung von Herrn Dr. Hoffmann 
   erfolgte befristet bis zum Ablauf der nächsten 
   Hauptversammlung. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg 
   vom 23. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Michael 
   Rosenfeld gemäß § 104 AktG mit sofortiger 
   Wirkung zum Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Herrn 
   Dr. Rosenfeld endet ebenfalls zum Ablauf dieser 
   Hauptversammlung. 
 
   Aufgrund des Auslaufens des Mandats der 
   vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder schlägt 
   der Aufsichtsrat daher vor, die nachfolgend 
   unter lit. (a) und (b) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. 
 
   (a) Dr. Dirk Hoffmann, Berlin 
       selbständiger Rechtsanwalt 
   (b) Dr. Michael Rosenfeld, Rheinberg 
       selbständiger Kaufmann 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Dr. Dirk Hoffmann bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   ADLER Real Estate AG 
   ACCENTRO Real Estate AG 
   Squadra Immobilien GmbH & Co. KGaA 
 
   Dr. Michael Rosenfeld bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien: 
 
   Gothaer Lebensversicherung AG 
   Schoeller Holding GmbH 
   Konrad Micro Drill GmbH 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen mit 
   Ausnahme der Tätigkeit von Dr. Dirk Hoffmann 
   als Vorsitzender des Aufsichtsrats der ADLER 
   Real Estate AG, der Muttergesellschaft der 
   WESTGRUND AG, nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur WESTGRUND AG oder 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   WESTGRUND AG oder einem wesentlich an der 
   WESTGRUND AG beteiligten Aktionär, deren 
   Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser 
   Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten 
   Aktien der Gesellschaft halten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem 
   Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
   der Einzelwahl durchzuführen. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   betreffend die Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   aufgrund einer zum 2. Januar 2018 erfolgten 
   Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes § 
   13 Abs. 2 der Satzung, der die Einberufung der 
   Hauptversammlung regelt, zu ändern und wie 
   folgt neu zu fassen: 
 
   '(2) Die Hauptversammlung ist innerhalb der 
        gesetzlichen Frist einzuberufen. Der 
        Tag der Einberufung ist nicht 
        mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 
        121 Absatz 7 AktG. Die 
        Übermittlung der Mitteilung nach § 
        125 Absatz 1 AktG durch Kreditinstitute 
        ist auf den Weg elektronischer 
        Kommunikation beschränkt. Gleiches 
        gilt, soweit die Voraussetzungen des § 
        49 Absatz 3 WpHG erfüllt sind, für die 
        Übermittlung von Mitteilungen 
        durch die Gesellschaft nach § 125 
        Absatz 2 AktG. Der Vorstand ist 
        berechtigt, Mitteilungen auch in 
        Papierform zu versenden; ein Anspruch 
        hierauf besteht jedoch nicht.' 
7. *Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der WESTGRUND AG wurde letztmals 2014 
   angepasst. 
 
   Vor dem Hintergrund stetig steigender 
   Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des 
   Aufsichtsrats und im Hinblick auf die 
   Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer 
   Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung zum 
   Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit angepasst 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 
   12 Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung, der die 
   Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   regelt, zu ändern und wie folgt neu zu fassen: 
 
   '(2) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
        für jedes volle Geschäftsjahr seiner 
        Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine 
        jährliche Vergütung in Höhe von EUR 
        25.000,00. Der Vorsitzende des 
        Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
        Vergütung in Höhe von EUR 45.000,00. 
        Der Stellvertretende Vorsitzende des 
        Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
        Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 09, 2018 11:03 ET (16:03 GMT)

Die Vergütung ist nach Ablauf des 
        Geschäftsjahres zu zahlen.' 
 
   '(6) Die Regelungen in Abs. 2 finden auch 
        für das Geschäftsjahr 2018 Anwendung.' 
 
*TEILNAHMEBERECHTIGUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum *11. 
Dezember 2018, 24:00 Uhr (MEZ)*, unter der 
nachstehenden Adresse 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
angemeldet und gegenüber der Gesellschaft bis zum *11. 
Dezember 2018, 24:00 Uhr (MEZ)*, unter dieser Adresse 
den von ihrem depotführenden Institut erstellten 
Nachweis erbracht haben, dass sie am Dienstag, den *27. 
November 2018, 0:00 Uhr (MEZ) *(Nachweisstichtag / 
Record Date), Aktionär der Gesellschaft waren. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Für die Wahrung der 
Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der 
Gesellschaft entscheidend. 
 
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am 
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können 
Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem 
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei 
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag 
vollständig oder teilweise veräußern, sind daher - 
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises 
des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre 
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch 
nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich 
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE* 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
können in den Geschäftsräumen der WESTGRUND 
Aktiengesellschaft, Joachimsthaler Straße 34, 
10719 Berlin, und auf der Internetseite der 
Gesellschaft (www.westgrund.de im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' veröffentlicht) eingesehen 
werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit 
Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
Gesellschaft Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem 
Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft 
einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
Unterlagen per einfacher Post übersandt. Die genannten 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG* 
 
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
eine andere Person oder durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende 
Vordrucke und weitere Informationen erhalten die 
Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte 
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder 
Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten 
über die Form der Vollmacht ab. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
ist eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch 
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der 
Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die 
Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der 
Anmeldung erhalten, verwenden. Bevollmächtigungen 
können aber auch auf beliebige andere formgerechte 
Weise erfolgen. Ein universell verwendbares 
Vollmachtsformular steht auf der Internetseite der 
Gesellschaft (www.westgrund.de im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung') zum Herunterladen zur 
Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenlos 
zugesandt. 
 
Für eine eventuelle Übersendung der 
Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an 
die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an: 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER 
GESELLSCHAFT* 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in 
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann 
das Formular verwendet werden, das den Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. 
 
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung 
erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei 
diesen Tagesordnungspunkten der Stimme enthalten. Den 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. 
 
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur 
Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. Zu 
beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft im Hinblick auf Abstimmungen über 
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im 
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht 
bevollmächtigt sind und diesbezüglich auch keine 
Weisungen an diese erteilt werden können. 
 
Die weiteren Hinweise zur Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die 
Aktionäre den Unterlagen entnehmen, die ihnen nach 
erfolgter Anmeldung übersandt werden. 
 
Wir bitten, Vollmachten mit Weisungen bis *17. Dezember 
2018 (Zugang bis 18:00 Uhr, MEZ)* an folgende Adresse 
zu übersenden: 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende 
der Generaldebatte auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein 
entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf 
der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten 
und Weisungen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft (satzungsmäßiges 
Grundkapital sowie Aktien, die aufgrund der Ausübung 
von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft 
emittierten Wandelschuldverschreibungen ausgegeben 
wurden und noch nicht im Handelsregister eingetragen 
sind) in 79.577.995 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der 
Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte. 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE UND HINWEISE AUF 
ERLÄUTERUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER 
GESELLSCHAFT* 
 
*Ergänzungsanträge* 
 
Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 09, 2018 11:03 ET (16:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.