Opel ist mit seinem Eilantrag gegen den behördlich angeordneten Rückruf von knapp 100.000 Dieselautos vor Gericht gescheitert. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen den vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Zwangsrückruf abgelehnt.
Opel hatte für Dieselvarianten der Modelle Zafira, Cascada und Insignia im Herbst 2017 wegen des überhöhten Stickoxid-Ausstoßes eine freiwillige Serviceaktion gestartet. Seither wurde rund die Hälfte von rund 96.000 betroffenen Fahrzeugen in Europa umgerüstet. Erst gut ein Jahr später, Mitte Oktober, ordnete das KBA den Rückruf an, mit dem die Reparatur für die Halter verpflichtend wird. Der Autobauer wehrt sich nicht gegen den Rückruf an sich, sondern gegen die Begründung des KBA, wonach in den beanstandeten Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
Ihre Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
Opel hatte für Dieselvarianten der Modelle Zafira, Cascada und Insignia im Herbst 2017 wegen des überhöhten Stickoxid-Ausstoßes eine freiwillige Serviceaktion gestartet. Seither wurde rund die Hälfte von rund 96.000 betroffenen Fahrzeugen in Europa umgerüstet. Erst gut ein Jahr später, Mitte Oktober, ordnete das KBA den Rückruf an, mit dem die Reparatur für die Halter verpflichtend wird. Der Autobauer wehrt sich nicht gegen den Rückruf an sich, sondern gegen die Begründung des KBA, wonach in den beanstandeten Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
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