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DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-11-13 / 15:28 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN: 
DE0005659700 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zu der außerordentlichen 
Hauptversammlung der Eckert & Ziegler Strahlen- und 
Medizintechnik AG ein. Diese findet am Donnerstag, dem 20. 
Dezember 2018, um 10.00 Uhr, im Max Delbrück Communications 
Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 
10, 13125 Berlin, statt. 
 
Tagesordnung 
1. *Zustimmung zum Entwurf des gemeinsamen 
   Verschmelzungsplans zwischen der Eckert & 
   Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG als 
   aufnehmender Rechtsträger und der Eckert & 
   Ziegler BEBIG S.A. (Belgien) als 
   übertragender Rechtsträger* 
 
   Die Eckert & Ziegler Strahlen- und 
   Medizintechnik AG, Berlin, und die Eckert & 
   Ziegler BEBIG SA, Seneffe, Belgien, haben am 
   11. und 30. Oktober 2018 den finalen Entwurf 
   eines gemeinsamen Verschmelzungsplans 
   aufgestellt. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der 
   gemeinsame Verschmelzungsplan der Zustimmung 
   der Hauptversammlungen beider an der 
   Verschmelzung beteiligten Gesellschaften 
   sowie der notariellen Beurkundung. Der 
   Hauptversammlung der Eckert & Ziegler BEBIG 
   SA soll der finale Entwurf am 28. Dezember 
   2018 zur Zustimmung vorgelegt werden. Es ist 
   beabsichtigt, den gemeinsamen 
   Verschmelzungsplan im Anschluss an die 
   Zustimmung beider Hauptversammlungen 
   notariell beurkunden zu lassen. Die 
   Verschmelzung wird mit Eintragung im 
   Handelsregister der Eckert & Ziegler 
   Strahlen- und Medizintechnik AG wirksam. 
 
   Mit Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt 
   die Eckert & Ziegler BEBIG SA, geht das 
   gesamte Vermögen auf die Eckert & Ziegler 
   Strahlen- und Medizintechnik AG über und die 
   Aktionäre der Eckert & Ziegler BEBIG SA 
   werden zu Aktionären der Eckert & Ziegler 
   Strahlen- und Medizintechnik AG. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    dem vom Vorstand der Eckert & Ziegler 
    Strahlen- und Medizintechnik AG und dem 
    Verwaltungsrat der Eckert & Ziegler BEBIG 
    S.A. (Belgien) am 11. und 30. Oktober 2018 
    aufgestellten finalen Entwurf eines 
    gemeinsamen Verschmelzungsplans wird 
    zugestimmt. 
 
   Der finale Entwurf des gemeinsamen 
   Verschmelzungsplans, der in englischer 
   Sprache aufgestellt und in die deutsche und 
   französische Sprache übersetzt wurde, hat in 
   seiner beglaubigten deutschen Fassung den 
   folgenden Wortlaut: 
 
*ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFT* 
 
*Eckert & Ziegler Strahlen und Medizintechnik 
Aktiengesellschaft* 
 
Robert-Rössle-Straße 10 
13125 Berlin 
Deutschland 
 
HRB 64997 B 
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg 
 
*ÜBERTRAGENE GESELLSCHAFT* 
 
*Eckert & Ziegler BEBIG SA* 
 
Zone Industrielle C SN 
7180 Seneffe 
Belgien 
 
VAT BE 0457.288.682 
Unternehmensdatenbank Hainaut, Abteilung Charleroi 
 
GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN 
FÜR EINE GRENZÜBERSCHREITENDE VERSCHMELZUNG DURCH 
AUFNAHME 
DER ECKERT & ZIEGLER BEBIG SA DURCH DIE 
ECKERT & ZIEGLER STRAHLEN UND MEDIZINTECHNIK AG 
 
*Präambel* 
 
A. Im Hinblick auf die Durchführung einer 
   grenzüberschreitenden Verschmelzung durch 
   Aufnahme planen der Vorstand der Eckert & 
   Ziegler Strahlen und Medizintechnik AG 
   (*EZAG* oder *Übernehmende 
   Gesellschaft*) und der Verwaltungsrat der 
   Eckert & Ziegler BEBIG SA (*BEBIG* oder 
   *Übertragene Gesellschaft *und zusammen 
   mit EZAG die *Verschmelzenden 
   Gesellschaften*) die BEBIG als 
   Übertragene Gesellschaft auf die EZAG 
   als Übernehmende Gesellschaft zu 
   verschmelzen. 
B. EZAG ist die Konzernobergesellschaft einer 
   Unternehmensgruppe (*EZAG Gruppe* ). BEBIG 
   ist Mitglied der EZAG Gruppe und fungiert als 
   Zwischenholding für das Segment 
   Strahlentherapie der EZAG Gruppe. Zum 
   heutigen Tage ist EZAG der größte 
   Gesellschafter von BEBIG und hält 80,81 % der 
   Gesellschaftsanteile sowie 84,22 % der 
   Stimmrechte von BEBIG. Der Zweck der 
   geplanten Verschmelzung ist die Entfernung 
   von BEBIG als Zwischenholding zur Straffung 
   der Konzernstruktur mit dem Ziel, erhebliche 
   Kosteneinsparungen und eine effizientere 
   Verwaltungsstruktur innerhalb der EZAG Gruppe 
   zu erreichen. 
C. EZAG wird eine Zweigniederlassung in Belgien 
   errichten und dieser Zweigniederlassung alle 
   zum Zeitpunkt der Verschmelzung verbleibenden 
   Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie 
   Rechtsbeziehungen der BEBIG zuweisen. Da EZAG 
   das Unternehmen in Segmenten aufgestellt hat, 
   wurden oder werden vor der Verschmelzung 
   bestimmte organisatorische Schritte 
   umgesetzt, um die Tochtergesellschaft von 
   BEBIG, die Eckert & Ziegler BEBIG GmbH 
   ('*BEBIG GmbH*'), in die Lage zu versetzen 
   als Obergesellschaft für das Segment 
   Strahlentherapie der EZAG Gruppe zu agieren. 
   In diesem Zusammenhang wurden alle bzw. 
   werden alle Anteile an den folgenden 
   Tochtergesellschaften der BEBIG an die BEBIG 
   GmbH übertragen: 
 
   * Eckert & Ziegler BEBIG SARL, Paris (F) 
   * Mick Radio- Nuclear Instruments, Inc., Mt. 
     Vernon, NY (US) 
   * Eckert & Ziegler BEBIG Iberia SLA, Madrid 
     (E) 
   * Eckert & Ziegler BEBIG Ltd., Didcot (UK) 
 
   Zusätzlich werden alle notwendigen Schritte 
   zur Überleitung der Kunden der BEBIG auf 
   die BEBIG GmbH vor der Durchführung dieser 
   Verschmelzung umgesetzt. Diese Schritte 
   beinhalten, unter anderem, den 
   Registrierungsprozess mit den zuständigen 
   belgischen Behörden. Darüber hinaus haben vor 
   Erstellung dieses Entwurfs des Gemeinsamen 
   Verschmelzungsplans fünf der sechs 
   Arbeitnehmer der BEBIG der Überleitung 
   ihrer Arbeitsverhältnisse auf die BEBIG GmbH 
   zugestimmt. 
D. Die Verschmelzung wird auf der Grundlage der 
   Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 
   über bestimmte Aspekte des 
   Gesellschaftsrechts durchgeführt, die die 
   Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 
   über die grenzüberschreitende Verschmelzung 
   von Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
   ersetzt hat. (gemeinsam die 
   *EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie*). Die 
   Verschmelzung wird - soweit deutsches Recht 
   Anwendung findet - durch die §§ 122a ff 
   Umwandlungsgesetz (*UmwG*), mit denen die 
   EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie in deutsches 
   Recht umgesetzt wurde, und - soweit 
   belgisches Recht anwendbar ist - gemäß 
   den Artikeln 772/1 ff. des belgischen 
   Gesellschaftsrechts (*BCC*), mit denen die 
   EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie in 
   belgisches Recht umgesetzt wurde, geregelt. 
 
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Umsetzung der 
grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme, haben der 
Vorstand von EZAG und der Verwaltungsrat von BEBIG diesen 
Gemeinsamen Verschmelzungsplan (in Französisch: '_Projet commun 
de fusion'_) in Übereinstimmung mit Artikel 772/6 BCC 
sowie § 122c UmwG wie folgt aufgestellt: 
 
1. *IDENTIFIZIERUNG DER VERSCHMELZENDEN 
   GESELLSCHAFTEN* 
1.1 _Die Übertragene Gesellschaft_ 
 
    Rechtsform, Firma, eingetragener Firmensitz 
    und Unternehmenszweck von BEBIG sind: 
 
    * Rechtsform: Aktiengesellschaft (_société 
      anonyme_) gemäß belgischem Recht. 
    * Firma: Eckert & Ziegler BEBIG 
    * Eingetragener Firmensitz: Zone 
      Industrielle C SN, 7180 Seneffe, Belgien 
    * Gesellschaftszweck: Der Gesellschaftszweck 
      von BEBIG ist die Entwicklung, Herstellung 
      und Vermarktung von radioaktiven 
      Implantaten (oder anderen Produkten oder 
      Medikamenten) zur Behandlung verschiedener 
      Krebsarten, einschließlich Brust- und 
      Prostatakrebs, anderer Krebsarten sowie 
      zur Behandlung anderer Krankheiten. Sie 
      kann sowohl in Belgien als auch im Ausland 
      alle beweglichen, unbeweglichen, 
      finanziellen, kommerziellen und 
      industriellen Handlungen vornehmen, die 
      direkt oder indirekt mit ihrem 
      Unternehmenszweck zusammenhängen oder ihn 
      fördern. Insbesondere kann sie auf jede 
      erdenkliche Weise an belgischen oder 
      ausländischen Unternehmen mit identischem, 
      ähnlichem oder verwandtem 
      Gesellschaftszweck beteiligt sein, 
      Garantien geben und als Direktor oder 
      Liquidator für ähnliche Unternehmen 
      fungieren (freie Übersetzung). 
 
    BEBIG ist in der Crossroads 
    Unternehmensdatenbank (_Banque-Carrefour des 
    Entreprises_) (RLE Hainaut, Abteilung 
    Charleroi) unter der Nummer 0457.288.682 
    registriert. 
 
    Das Grundkapital von BEBIG beträgt EUR 
    14.439.797,82 und ist voll eingezahlt. Das 
    Grundkapital ist in 2.330.000 nennwertlose 
    Aktien eingeteilt (jede Aktie eine *BEBIG 
    Stammaktie *und zusammen die *BEBIG 
    Stammaktien*). Mit heutigem Tage hält EZAG 
    1.882.904 BEBIG Stammaktien. 
 
    Die BEBIG Stammaktien sind zum Handel im 
    regulierten Markt der Börse Euronext Brüssel 
    zugelassen. 
 
    BEBIG hat darüber hinaus 500.000 Vorzugsaktien 
    A und 2.500 Vorzugsaktien B (zusammen die 

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November 13, 2018 09:29 ET (14:29 GMT)

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