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DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-11-13 / 15:28 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN: DE0005659700 Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu der außerordentlichen Hauptversammlung der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG ein. Diese findet am Donnerstag, dem 20. Dezember 2018, um 10.00 Uhr, im Max Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. Tagesordnung 1. *Zustimmung zum Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans zwischen der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG als aufnehmender Rechtsträger und der Eckert & Ziegler BEBIG S.A. (Belgien) als übertragender Rechtsträger* Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, Berlin, und die Eckert & Ziegler BEBIG SA, Seneffe, Belgien, haben am 11. und 30. Oktober 2018 den finalen Entwurf eines gemeinsamen Verschmelzungsplans aufgestellt. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der gemeinsame Verschmelzungsplan der Zustimmung der Hauptversammlungen beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie der notariellen Beurkundung. Der Hauptversammlung der Eckert & Ziegler BEBIG SA soll der finale Entwurf am 28. Dezember 2018 zur Zustimmung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, den gemeinsamen Verschmelzungsplan im Anschluss an die Zustimmung beider Hauptversammlungen notariell beurkunden zu lassen. Die Verschmelzung wird mit Eintragung im Handelsregister der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG wirksam. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die Eckert & Ziegler BEBIG SA, geht das gesamte Vermögen auf die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG über und die Aktionäre der Eckert & Ziegler BEBIG SA werden zu Aktionären der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: dem vom Vorstand der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG und dem Verwaltungsrat der Eckert & Ziegler BEBIG S.A. (Belgien) am 11. und 30. Oktober 2018 aufgestellten finalen Entwurf eines gemeinsamen Verschmelzungsplans wird zugestimmt. Der finale Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans, der in englischer Sprache aufgestellt und in die deutsche und französische Sprache übersetzt wurde, hat in seiner beglaubigten deutschen Fassung den folgenden Wortlaut: *ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFT* *Eckert & Ziegler Strahlen und Medizintechnik Aktiengesellschaft* Robert-Rössle-Straße 10 13125 Berlin Deutschland HRB 64997 B Amtsgericht Berlin-Charlottenburg *ÜBERTRAGENE GESELLSCHAFT* *Eckert & Ziegler BEBIG SA* Zone Industrielle C SN 7180 Seneffe Belgien VAT BE 0457.288.682 Unternehmensdatenbank Hainaut, Abteilung Charleroi GEMEINSAMER VERSCHMELZUNGSPLAN FÜR EINE GRENZÜBERSCHREITENDE VERSCHMELZUNG DURCH AUFNAHME DER ECKERT & ZIEGLER BEBIG SA DURCH DIE ECKERT & ZIEGLER STRAHLEN UND MEDIZINTECHNIK AG *Präambel* A. Im Hinblick auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme planen der Vorstand der Eckert & Ziegler Strahlen und Medizintechnik AG (*EZAG* oder *Übernehmende Gesellschaft*) und der Verwaltungsrat der Eckert & Ziegler BEBIG SA (*BEBIG* oder *Übertragene Gesellschaft *und zusammen mit EZAG die *Verschmelzenden Gesellschaften*) die BEBIG als Übertragene Gesellschaft auf die EZAG als Übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. B. EZAG ist die Konzernobergesellschaft einer Unternehmensgruppe (*EZAG Gruppe* ). BEBIG ist Mitglied der EZAG Gruppe und fungiert als Zwischenholding für das Segment Strahlentherapie der EZAG Gruppe. Zum heutigen Tage ist EZAG der größte Gesellschafter von BEBIG und hält 80,81 % der Gesellschaftsanteile sowie 84,22 % der Stimmrechte von BEBIG. Der Zweck der geplanten Verschmelzung ist die Entfernung von BEBIG als Zwischenholding zur Straffung der Konzernstruktur mit dem Ziel, erhebliche Kosteneinsparungen und eine effizientere Verwaltungsstruktur innerhalb der EZAG Gruppe zu erreichen. C. EZAG wird eine Zweigniederlassung in Belgien errichten und dieser Zweigniederlassung alle zum Zeitpunkt der Verschmelzung verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Rechtsbeziehungen der BEBIG zuweisen. Da EZAG das Unternehmen in Segmenten aufgestellt hat, wurden oder werden vor der Verschmelzung bestimmte organisatorische Schritte umgesetzt, um die Tochtergesellschaft von BEBIG, die Eckert & Ziegler BEBIG GmbH ('*BEBIG GmbH*'), in die Lage zu versetzen als Obergesellschaft für das Segment Strahlentherapie der EZAG Gruppe zu agieren. In diesem Zusammenhang wurden alle bzw. werden alle Anteile an den folgenden Tochtergesellschaften der BEBIG an die BEBIG GmbH übertragen: * Eckert & Ziegler BEBIG SARL, Paris (F) * Mick Radio- Nuclear Instruments, Inc., Mt. Vernon, NY (US) * Eckert & Ziegler BEBIG Iberia SLA, Madrid (E) * Eckert & Ziegler BEBIG Ltd., Didcot (UK) Zusätzlich werden alle notwendigen Schritte zur Überleitung der Kunden der BEBIG auf die BEBIG GmbH vor der Durchführung dieser Verschmelzung umgesetzt. Diese Schritte beinhalten, unter anderem, den Registrierungsprozess mit den zuständigen belgischen Behörden. Darüber hinaus haben vor Erstellung dieses Entwurfs des Gemeinsamen Verschmelzungsplans fünf der sechs Arbeitnehmer der BEBIG der Überleitung ihrer Arbeitsverhältnisse auf die BEBIG GmbH zugestimmt. D. Die Verschmelzung wird auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts durchgeführt, die die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ersetzt hat. (gemeinsam die *EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie*). Die Verschmelzung wird - soweit deutsches Recht Anwendung findet - durch die §§ 122a ff Umwandlungsgesetz (*UmwG*), mit denen die EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde, und - soweit belgisches Recht anwendbar ist - gemäß den Artikeln 772/1 ff. des belgischen Gesellschaftsrechts (*BCC*), mit denen die EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie in belgisches Recht umgesetzt wurde, geregelt. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Umsetzung der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme, haben der Vorstand von EZAG und der Verwaltungsrat von BEBIG diesen Gemeinsamen Verschmelzungsplan (in Französisch: '_Projet commun de fusion'_) in Übereinstimmung mit Artikel 772/6 BCC sowie § 122c UmwG wie folgt aufgestellt: 1. *IDENTIFIZIERUNG DER VERSCHMELZENDEN GESELLSCHAFTEN* 1.1 _Die Übertragene Gesellschaft_ Rechtsform, Firma, eingetragener Firmensitz und Unternehmenszweck von BEBIG sind: * Rechtsform: Aktiengesellschaft (_société anonyme_) gemäß belgischem Recht. * Firma: Eckert & Ziegler BEBIG * Eingetragener Firmensitz: Zone Industrielle C SN, 7180 Seneffe, Belgien * Gesellschaftszweck: Der Gesellschaftszweck von BEBIG ist die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von radioaktiven Implantaten (oder anderen Produkten oder Medikamenten) zur Behandlung verschiedener Krebsarten, einschließlich Brust- und Prostatakrebs, anderer Krebsarten sowie zur Behandlung anderer Krankheiten. Sie kann sowohl in Belgien als auch im Ausland alle beweglichen, unbeweglichen, finanziellen, kommerziellen und industriellen Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Unternehmenszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Insbesondere kann sie auf jede erdenkliche Weise an belgischen oder ausländischen Unternehmen mit identischem, ähnlichem oder verwandtem Gesellschaftszweck beteiligt sein, Garantien geben und als Direktor oder Liquidator für ähnliche Unternehmen fungieren (freie Übersetzung). BEBIG ist in der Crossroads Unternehmensdatenbank (_Banque-Carrefour des Entreprises_) (RLE Hainaut, Abteilung Charleroi) unter der Nummer 0457.288.682 registriert. Das Grundkapital von BEBIG beträgt EUR 14.439.797,82 und ist voll eingezahlt. Das Grundkapital ist in 2.330.000 nennwertlose Aktien eingeteilt (jede Aktie eine *BEBIG Stammaktie *und zusammen die *BEBIG Stammaktien*). Mit heutigem Tage hält EZAG 1.882.904 BEBIG Stammaktien. Die BEBIG Stammaktien sind zum Handel im regulierten Markt der Börse Euronext Brüssel zugelassen. BEBIG hat darüber hinaus 500.000 Vorzugsaktien A und 2.500 Vorzugsaktien B (zusammen die
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November 13, 2018 09:29 ET (14:29 GMT)