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DGAP-Media / 2018-11-15 / 11:48 *Außergewöhnlich gute Probenergebnisse - Ausweitung des Bohrprogramms begonnen - Aktie vor Rebound!* Heute erreichen uns äußerst positive Nachrichten unseres Top-Picks Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1]. Das Unternehmen gab außergewöhnlich gute Ergebnisse des begonnenen Explorationsprogramms bekannt, welche den Kurs auf Anhieb deutlich steigen lassen sollte. *Bohrprogramm auf südlichen Liegenschaften abgeschlossen* Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] hat laut Angaben ein größeres Bohrprogramm in den bisher unerkundeten südlichen Liegenschaften des Cyclops Gebiets abgeschlossen. Hierbei wurde ein Kartierungsprogramm auf 2.500 Hektar Landfläche sowie ein 48 Kernbohrungen und 600 kurze Bohrungen umfassendes Bohrprogramm durchgeführt. *Ergebnisse der kurzen Oberflächenbohrungen zeigten bereits Gehalte von bis zu 0,7% Kobalt und 0,62% Nickel*. Die Ergebnisse der Kernbohrungen stehen noch aus. Das Programm grenzte eine Zone mit erhöhten Ni- und Co-Gehalten über ab. Weitere kurze Bohrungen, die laut historischer Information ausreichen sind bereits in Planung. *Weitaus höhere Gehalte in Nordzone erwartet - Bohrerlaubnis erhalten* Weitaus höhere Kobalt- und Nickelgehalte erwartet Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] in den nördliche Gebieten der Cyclops Liegenschaft. Die entsprechende Erlaubnis der Behörden für ein ausgedehntes Explorationsprogramm in diesem Gebiet wurde gerade erteilt. Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] hat bereits mit ersten Bohrungen und der Entnahmen von Sampleproben begonnen. Diese Proben werden an ein spezielles Labor verschickt, um die Eignung des vererzten Materials für die Produktion eines Ni-Co-Hydroxid-Mischprodukts zu testen. Ein 50 Bohrungen umfassendes Bohrprogramm auf einem 100 m x 100 m Raster wird Anfang Januar 2019 in den nördlichen Gebieten über Lateritzonen beginnen. Zur Abgrenzung vorrangiger Zielbereiche für das Bohrprogramm haben Mitte November 2018 Kartierungen und Probenentnahmen mittels eines Schneckenbohrers begonnen. Hier zu unserem kostenlosen Newsletter anmelden - LINK [2] *Entsprechend zufrieden zeigte sich Pacific Rims CEO Ranjeet Sundher:* "Wir erwarten, dass die Oberflächennähe der Kobalt-/Nickelvererzung auf dem Projekt Cyclops sich für kostengünstige, logistisch unkomplizierte Bohrungen gut eignen wird. Folglich erwarten wir dann, dass sich in der nahen Zukunft die Gelegenheit zur Durchführung einer Ressourcenschätzung präsentieren wird sowie die laufenden metallurgischen Tests und Untersuchungen der Aufbereitungsoption. Vor uns liegt ein arbeitsreiches Jahr und wir freuen uns darauf, die Bohrgeräte in Bewegung zu setzen und den Wert zu steigern." *Arbeiten in vollem Gange - Ressourcenschätzung 2019 erwartet* Wie Sie sehen, hat Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] trotz der Schwierigkeiten die das gesamte Marktumfeld für Kobalt und Nickel 2018 durchlebt hat, tolle Arbeit geleistet. Zu einem so frühen Zeitpunkt der gesamten Exploration konnten schon weite Teile des südlichen Sektors des Cyclops Gebiets erkundet werden und auch außergewöhnlich gute Ergebnisse erzielt werden. Mit der Bohrerlaubnis für den historisch bereits erkundeten nördlichen Teil des Cyclops Gebiets beginnt nun die "heiße" Phase der Exploration. Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] wird hier ein wesentlich größeres Programm starten und rechnet auch mit wesentlich höheren Gehalten als im südlichen Gebiet. Die von Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] durchgeführten Arbeiten bestätigen einmal mehr das große Potential des Cyclops Gebiets. Die ersten Proben der unerkundeten südliche Zone lieferten bereits außergewöhnlich gute Ergebnisse. Hochgradige Probenergebnisse soll Anfang 2019 das neue Bohrprogramm auf den nördlichen Liegenschaften liefern. Für einen Erfolg dieser Proben sprechen schon die Ergebnisse der über 800 entnommenen historischen Proben aus diesem Gebiet. Weiter profitiert Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) [1] von der ausgezeichneten Infrastruktur einschließlich der Nähe zu Arbeitskräften und Versorgungsgütern, zu asphaltierten Straßen, Zugang zum Meer, in der Nähe liegender Hafenanlagen und einer sanften Topografie. Das Straßensystem ermöglicht zudem einen ganzjährigen Zugang zum Projekt. *Aufgrund dieser positiven Entwicklung konnte Pacific Rim Cobalt (WKN A2JSSL) bereits Mitte des Jahres ein Abnahmeabkommen mit einem chinesischen Batteriehersteller vereinbaren. (LINK) [3] Wir gehen trotz des schwierigen Marktumfelds dennoch von einer starken Erholung des Kurses aus. Weitere Ergebnisse der Explorationsarbeiten sollten diese Entwicklung unterstützen.* Hier zu unserem kostenlosen Newsletter anmelden - LINK [2] Miningstocks.expert (eine Marke von First Marketing GmbH) Daniel Mußler - Chief Analyst Botheplatz 34/1 * 69126 Heidelberg * Germany E-Mail: info@miningstocks.expert * Webseite: www.miningstocks.expert [4] Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. *1. Allgemeine Angaben* Der "MiningStocks.Experts" ist eine Marke der First Marketing GmbH, Botheplatz 34/1, 69126 Heidelberg, www.first-marketing.de [5] , ("First Marketing"). Die First Marketing kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. *2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958: Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen - an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält, * in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut, - in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging, * mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen
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November 15, 2018 05:48 ET (10:48 GMT)