Das Oberverwaltungsgericht in Münster
hat Pläne für den Bau eines neuen RWE
Nach Ansicht der obersten NRW-Verwaltungsrichter dürfen Festlegungen zum Klimaschutz im Regionalplan nicht getroffen werden, da das Immissionsschutzrecht und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Vorrang habe (Az.: 7 D 29/16.NE).
Die RWE Power AG will in Niederaußem bei Bergheim im rheinischen Braunkohlerevier vier von 1965 bis 1971 errichtete Kraftwerksblöcke durch ein modernes und effizienteres Kraftwerk ersetzen. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu./lic/DP/tos
ISIN DE0007037129
AXC0282 2018-11-15/15:35