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DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-11-15 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 
A11Q05 ISIN: DE000A11Q059 Ergänzung der Tagesordnung 
für die außerordentliche Hauptversammlung 
am 12. Dezember 2018 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29.10.2018 
wurde die außerordentliche Hauptversammlung der 
elumeo SE am Mittwoch, den 12. Dezember 2018, um 11:00 
Uhr (MEZ), in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, 
Portal 3b, 3. OG, Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, 
einberufen. 
 
Die Aktionäre Blackflint Ltd. und Heliad Equity 
Partners GmbH & Co. KGaA haben jeweils gemäß Art. 
56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 
Absatz 2 SEAG beantragt, die Tagesordnung der 
außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 
2018 um Gegenstände zur Beschlussfassung zu ergänzen. 
 
Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG wird darauf 
hingewiesen, dass sich der Verwaltungsrat gemäß 
Art. 43 Abs. 2 SE-VO und Art. 43 Abs. 3 SE-VO in 
Verbindung mit § 23 SEAG und § 24 Abs. 1 SEAG nur aus 
Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt, 
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
Auf Verlangen der Aktionärin Blackflint Ltd. wird 
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO in 
Verbindung mit § 50 Absatz 2 SEAG die Tagesordnung der 
außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 
2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung 
ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
7.  *Abberufung des Verwaltungsratmitglieds Don 
    Kogen* 
 
    Die Aktionärin Blackflint Ltd. schlägt vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    '_Das Verwaltungsratsmitglied Don Kogen wird 
    mit Wirkung zum Ende zum Zeitpunkt des 
    Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen._' 
8.  *Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
    Debby Cavill* 
 
    Die Aktionärin Blackflint Ltd. schlägt vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    '_Das Verwaltungsratsmitglied Debby Cavill 
    wird mit Wirkung zum Ende zum Zeitpunkt des 
    Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen._' 
9.  *Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung 
    der Gesellschaft hinsichtlich der Höchstzahl 
    der Verwaltungsratmitglieder* 
 
    Die Aktionärin Blackflint Ltd. schlägt vor, 
    die Satzung der Gesellschaft durch Beschluss 
    zu ändern und § 9 Abs. 1 der Satzung wie 
    folgt zu fassen: 
 
    '_Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 
    drei Mitgliedern und höchstens 12 
    Mitgliedern._ 
    _Die Hauptversammlung bestimmt die Zahl der 
    Verwaltungsratsmitglieder._' 
10. *Wahl von Herrn Dr. Frank Broer zum weiteren 
    Verwaltungsratsmitglied* 
 
    Die Aktionärin Blackflint Ltd. schlägt vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    '_Herr Dr. Frank Broer, Assessor, Dipl.Kfm, 
    Dipl. Volkswirt, Berlin, wird bis zum Ende 
    der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für 
    das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr der 
    Gesellschaft beschließt, zum 
    Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft 
    bestellt._' 
 
    Gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG wird 
    mitgeteilt, dass Herr Dr. Broer keinem 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
    vergleichbarem in- und ausländischen 
    Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen 
    angehört. 
11. *Wahl von Herrn Ingo Stober zum weiteren 
    Verwaltungsratsmitglied* 
 
    Die Aktionärin Blackflint Ltd. schlägt vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    '_Herr Ingo Stober, Dipl. Betriebswirt, 
    Berlin, wird bis zum Ende der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    der Verwaltungsratsmitglieder für das zum 
    31.12.2020 endende Geschäftsjahr der 
    Gesellschaft beschließt, zum 
    Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft 
    bestellt._' 
 
    Gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG wird 
    mitgeteilt, dass Herr Stober keinem 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
    vergleichbarem in- und ausländischen 
    Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen 
    angehört. 
 
Auf Verlangen der Aktionärin Heliad Equity Partners 
GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main wird gemäß Art. 
56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 
Absatz 2 SEAG die Tagesordnung der 
außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 
2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung und 
Gegenanträge ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
12. *Beschlussfassung über die Bestimmung der 
    Zahl der Verwaltungsratsmitglieder* 
 
    Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung der 
    Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus 
    mindestens drei und höchstens 10 
    Mitgliedern. Der Verwaltungsrat besteht 
    derzeit aus acht Mitgliedern. Er soll 
    zukünftig aus neun Mitgliedern bestehen. Die 
    Hauptversammlung bestimmt gemäß § 9 
    Abs. 1 S. 1 der Satzung die Zahl der 
    Verwaltungsratsmitglieder. 
 
    Die Aktionärin Heliad Equity Partners GmbH & 
    Co. KGaA schlägt vor, folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
    _'Der Verwaltungsrat besteht aus 9 (neun) 
    Mitgliedern.'_ 
13. *Wahl von Herrn Gunter Greiner zum weiteren 
    Verwaltungsratsmitglied* 
 
    Die Aktionärin Heliad Equity Partners GmbH & 
    Co. KGaA schlägt vor, folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
    '_Herr Gunter Greiner, Investment Director, 
    Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung 
    der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach 
    Beginn der Amtszeit beschließt, in den 
    Verwaltungsrat gewählt. Das Geschäftsjahr, 
    in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann eine 
    andere Dauer der Amtszeit bestimmen.'_ 
 
    Gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG wird 
    mitgeteilt, dass Herr Greiner den folgenden 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
    angehört: 
 
    ATAI Life Sciences AG, München. 
 
*Begründung der Aktionärin Blackflint Ltd.* 
 
 *Zu Tagesordnungspunkt 7:* 
 
 Das Verwaltungsratsmitglied Don Kogen ist wegen 
 eines erheblichen, nicht offenbarten 
 Interessenkonflikts dieses 
 Verwaltungsratsmitglieds abzuberufen. 
 
 Don Kogen hat an zahlreichen 
 Live-Präsentationen von Kat Florence Jewelry 
 auf der privaten Website von Kat Florenz 
 teilgenommen. Diese Sendungen wurden auch in 
 der Europäischen Union ausgestrahlt, obwohl Kat 
 Florence der elumeo Group die Exklusivität für 
 den europäischen Markt gegeben hat. Es ist 
 inakzeptabel, dass ein Verwaltungsratsmitglied 
 Kat Florence hilft einen bestehenden Vertrag zu 
 verletzen und dem Ruf von elumeo in Europa 
 schadet. 
 
 *Zu Tagesordnungspunkt 8:* 
 
 Das Verwaltungsratsmitglied Debby Cavill ist 
 wegen einer nicht offenbarten Transaktion mit 
 nahe stehenden Personen abzuberufen. 
 
 Debby Cavill bewarb auf dem ehemaligen Sender 
 'Rocks & Co' von elumeo eine Uhrenmarke 'Luco 
 Charles' on Air. Untersuchungen in öffentlichen 
 Registern haben ergeben, dass sich diese Marke 
 im Besitz von Adam Hicken befindet, eine 
 Transaktion mit verbundenen Unternehmen in 
 dieser Angelegenheit wurde nie veröffentlicht. 
 Daher ist davon auszugehen, dass eine solche 
 Transaktion mit nahestehenden Personen nie an 
 das Unternehmen weitergegeben wurde, was es 
 inakzeptabel macht, dass Debby Cavill als 
 Verwaltungsratsmitglied fungiert. 
 
 *Zu Tagesordnungspunkt 9:* 
 
 Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der 
 Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat der 
 Gesellschaft derzeit aus mindestens drei und 
 höchstens 10 Mitgliedern, wobei die 
 Hauptversammlung die Zahl der 
 Verwaltungsratsmitglieder bestimmt. Gemäß 
 § 9 Abs. 3 der Satzung müssen die 
 nichtgeschäftsführenden Mitglieder des 
 Verwaltungsrats immer die Mehrheit der 
 Verwaltungsratsmitglieder stellen. 
 
 Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus drei 
 geschäftsführenden und fünf nicht 
 geschäftsführenden Mitgliedern. Um zu 
 gewährleisten, dass der Verwaltungsrat auch 
 dann noch beschlussfähig ist, wenn ein oder 
 mehrere nicht geschäftsführende 
 Verwaltungsratsmitglieder verhindert sind an 
 der Beschlussfassung teilzunehmen, erscheint es 
 geboten, dass die Zahl der nicht 
 geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder 
 immer um mindestens 2 Mitglieder größer 
 ist als die Zahl der geschäftsführenden 
 Verwaltungsratsmitglieder. Die Satzungsänderung 
 soll der Hauptversammlung eine größere 
 Flexibilität einräumen, den Verwaltungsrat bei 
 Bedarf angemessen zu vergrößern. 
 
 *Zu Tagesordnungspunkt 10:* 
 
 Die meisten Verwaltungsratsmitglieder sind seit 
 vielen Jahren im Amt und es erscheint 
 notwendig, dem Verwaltungsrat eine neue 
 Perspektive von außen zu geben. Herr Dr. 
 Broer verfügt über eine breite Erfahrung sowohl 
 im Finanzbereich als auch in der 
 Digitalisierung, die beide einen großen 
 Beitrag zum Kompetenzspektrum des 
 Verwaltungsrats von elumeo leisten würden. 
 
 Die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den 

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November 15, 2018 09:07 ET (14:07 GMT)

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