Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärte gerade den Bebauungsplan für ein modernes Braunkohlekraftwerk, welches RWE errichten möchte, für unwirksam. Die Planung hatte der Versorger schon in 2011 begonnen. Erst vor wenigen Wochen hatte das Oberverwaltungsgericht NRW dem Versorger die Rodung des Hambacher Forstes bei Köln untersagt, wodurch der Konzern den dortigen Braunkohletagebau nur gebremst vorantreiben kann. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren könnte bis 2020 dauern. RWE erwartet deshalb ab dem kommenden Jahr Einbußen von 100 bis 200 Mio. Euro.
Ihre Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
Ihre Bernecker Redaktion / www.bernecker.info