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Die Verurteilung einer Österreicherin, die dem Propheten Mohammed pädophile Neigungen nahelegte, ist rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie war wegen Herabwürdigung religiöser Lehren 2011 zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Die Wienerin hatte bei einem Vortrag zu den «Grundlagen des Islam» die Ehe zwischen dem 56jährigen Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen als Pädophilie kritisiert.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: "Der Straßburger Gerichtshof entschied nun, die Frau habe einen beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam begangen. Das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens sei mit ihrer Strafe von 480 Euro verfolgt worden. Das sehe ich anders. Hier wird Scharia-Recht bestätigt. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Frau sehe ich durch dieses Urteil sehr wohl verletzt. Wir müssen den Anfängen wehren. Die Scharia darf nicht zum europaweiten Rechtsmaßstab werden. Ich halte das für ein Skandalurteil. Wir müssen achtgeben, dass wir hier nicht einen Rückfall ins tiefste Mittelalter erleben."
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