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Großer Erfolg für KMU-Interessensverband: Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 Mio. Euro möglich

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-11-20 / 09:00 
 
*BMF legt Referentenentwurf zur Änderung des Prospektrechts vor* 
 
Der Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstands zahlt sich 
aus. Im September reichte der Interessensverband Kapitalmarkt KMU eine 
Petition zur Änderung des Prospektrechts beim Bundesministerium der 
Finanzen (BMF) ein. 100 kapitalmarktorientierte Unternehmen unterstützten 
die Petition. Das BMF reagierte nun kurzfristig auf die Kritik des 
Mittelstandes und legte den Referentenentwurf eines neuen Gesetzes vor. 
Wesentlicher Inhalt: Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 
Mio. Euro werden möglich. 
 
Das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur 
Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze, das zum 21. Juli 2018 in Kraft 
getreten ist und unter anderem prospektfreie öffentliche Angebote bis zu 8 
Mio. Euro vorsieht, verhinderte durch die Regelung von Einzelanlageschwellen 
für nicht qualifizierte Anleger prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen. 
Die Einzelanlageschwellen waren nicht auf das Bezugsrecht von bestehenden 
Aktionären bei Kapitalerhöhungen nach dem Aktiengesetz (AktG) abgestimmt. 
Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren 
Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von 
Finanzmarktgesetzen vom 12. November 2018 sieht vor, dass die 
Einzelanlageschwellen nicht für im Rahmen einer Bezugsrechtsemission den 
bestehenden Aktionären angebotene Wertpapiere gelten. 
 
"Es ist ein großer Erfolg für unseren noch jungen Verband, dass es uns 
gelungen ist, das Gesetz zu ändern und die Interessen des 
kapitalmarktorientierten Mittelstands zu bündeln. Eine derartige Petition 
und einen Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstandes hat es 
bisher in dieser Form noch nie gegeben. Der Erfolg gibt uns für unseren 
Einsatz Recht", sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessensverbands und 
Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. 
 
*Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und 
mittlerer Unternehmen e.V.* 
 
Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main 
setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen 
Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der 
Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des 
kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den 
Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des 
Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. 
Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum 
Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander 
Starke, Nils Manegold (max 21 AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade) sowie 
Thomas Stewens (BankM). 
 
Kontakt: 
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V. 
z. H. Ingo Wegerich 
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
An der Welle 10 
60322 Frankfurt am Main 
Tel. +49 69 27229 24875 
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com 
http://www.kapitalmarkt-kmu.de/ 
 
Kontakt: 
Klaus-Karl Becker 
BeckerBeratungsGesellschaft (BBG) 
+49 (0) 172 61 41 955 
kkb@b-bg.de 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und 
mittlerer Unternehmen e.V. 
 
2018-11-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
748217 2018-11-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 20, 2018 03:00 ET (08:00 GMT)

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