Nachdem gestern vormittags von Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019)wirklich gute Nachrichten kamen, legte man gegen Abend nochmals nach. Wir haben diese weitere News übersetzt, versucht einzuordnen und geben nun die wesentlichen Punkte wieder:
Steinhofff hat die Zeit genutzt, die das britische Insolvenzrecht bietet. Seit dem 11.Juli 2018 besteht eine Stillhaltevereinbarung (LUA im Wording der Steinhoff) zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern. Nun hat die Steinhoff eine "Freiwillige Firmenvereinbarung" (Company Voluntary Agreement - Proposal) entworfen und das Oberste Gericht von England und Wales hat diese zur Prüfung an Vertreter von Ernst&Young weitergeleitet. Diese müssen innerhalb von 28 Tagen eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht abgeben. Fällt diese positiv aus, wird der Vorschlag den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Also auch hier gibt es Bewegung zur Lösung der Schuldenproblematik des Konzerns.
Der Vorschlag sieht vor: Neugründung der bestehenden Firmenstruktur unterhalb der Steinhoff durch Einheiten in Luxemburg, Jersey und Großbritannien. Es sollen also unbelastete Gesellschaften anstelle der alten entstehen. ...
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