Halle (ots) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat erklärt, wer schwere Straftaten begehe, könne "doch nicht ernsthaft erwarten, dass er bei uns Schutz und Hilfe findet". Mag sein. Er kann aber erwarten, vor Folter und Tod geschützt zu werden. Das ergibt sich schon aus Artikel eins des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Wer den Syrien-Bericht des Auswärtigen Amts gelesen hat, dem wird rasch klar, dass die Frage nach Abschiebungen gen Syrien ganz falsch gestellt ist. Die Frage kann nicht lauten, wie wir diese Menschen wieder loswerden können. Sie muss lauten, wie wir sie dauerhaft integrieren können - um der Menschen sowie unseres Landes und unserer Grundwerte willen.
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