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DGAP-Media / 2018-11-21 / 10:42 *Unternehmen: Wayland Group (ehemals Maricann Group Inc.)* *WKN: *A2DQR6 [1] *Anlass der Studie: Update* *Empfehlung: Strong Buy* *Kursziel mittelfristig: 3,00 EUR* *Kursziel langfristig: 5,00 EUR* *Mit Volldampf in die Zukunft! - CEO Ben Ward gibt Ausblick über hervorragende Entwicklung der Wayland Group* Heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Update zu unserem Cannabis Top-Pick der kanadische Wayland Group (ehemals Maricann) (WKN A2DQR6) [1] geben. In einem vor kurzem veröffentlichten Interview berichtet CEO Ben Ward über die aktuelle Situation des Unternehmens, die zukünftige Strategie sowie die Entwicklung des Cannabismarktes im Allgemeinen. *Wayland eines von nur 4 Cannabis Unternehmen weltweit mit GMP Standard* Wie Ben Ward im Interview anmerkte, ist die Wayland Group (WKN A2DQR6) [1] eines von lediglich 4 Unternehmen weltweit, die gemäß der GMP-Standards (Good Manufacturing Practice, GMP; gute Herstellungspraxis) von der Europäischen Arzneimittelagentur zertifiziert worden sind. Die anderen 3 Unternehmen sind Canopy Growth (WKN A140QA) [2], Aurora Cannabis (WKN A12GS7) [3] und Tilray (WKN: A2JQSC) [4], also absolute Schwergewichte der Branche. Nur mit dieser Zertifizierung ist ein Export nach Europa erlaubt. Die GMP-Standards gelten als höchste Qualitätssicherung und Qualitätsschutz, die ein Pharmahersteller weltweiterhalten kann. Es ist ein rigoroser Prozess, den Maricann im vierten Quartal 2017 in die Wege leitete, als deutsche Gesundheitsinspektoren die Produktionsstätte in Langton, Ontario, für eine gründliche Betriebsprüfung besuchten. Diese Zertifizierung erlaubt dem Unternehmen den Export getrockneter Cannabisblüten an den rasch anwachsenden Markt für medizinisches Cannabis in der EU. Obwohl die Regierungen entscheiden, wie sie die Produktion innerhalb ihrer eigenen Rechtsprechungen auf europäischem Boden lizenzieren und regulieren, so haben Unternehmen mit der Fähigkeit zu exportieren einen entscheidenden Vorteil. *Europäische Union - weltweit größter Markt für medizinisches Cannabis* Die EU besitzt eines der größten Gesundheitssysteme der Welt. Insgesamt werden ca. 1 Billion Euro für Gesundheitsausgaben aufgewendet. Die Liberalisierung zugunsten des Einsatzes von Cannabis schreitet im Eiltempo voran. Daher wird sich die EU rasend schnell zum größten Binnenmarkt für Cannabis weltweit entwickeln. In den kommenden 3 Jahren liefert Wayland mit seinem Partner CannaMedical Pharma Gmbh über 9 Tonnen medizinisches Cannabis nach Deutschland. Und bereits jetzt, besteht eine so große Nachfrage, dass CannaMedical eine größere Cannabislieferung bei Wayland angefragt hat. Ein großer Vorteil gegenüber dem kanadischen oder US Cannabismarkt besteht zudem in dem Gesundheitsversorgungsystem der EU. Alle verschriebenen Cannabis Produkte werden komplett oder zum Teil von den Krankenkassen bezahlt. Somit können Einnahmen aus dem medizinischen Cannabismarkt der EU konstant und mit geringem Risiko generiert werden. *Kein Update mehr verpassen - *Anmeldung zum kostenlosen Newsletter! [5] *Erste Produktion von medizinischem Cannabis in Deutschland geplant* Da bereits auf dem kanadischen Markt die Nachfrage nach Cannabisprodukten die aktuelle Produktion der Cannabisproduzenten bei weitem übersteigt, plant Wayland (WKN A2DQR6) [1] auch in Deutschland medizinisches Cannabis zu produzieren. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen besitzt Wayland (WKN A2DQR6) [1] bereits die entsprechende Anlage und Voraussetzungen in Dresden, um sofort nach der Lizenzvergabe der Regierung mit der Produktion beginnen zu können. *Expansion nach West Europa und Südamerika* Ben Ward gab auch einen Ausblick auf die zukünftigen Expansiontätigkeiten des Unternehmens. Erst vor kurzem hat Wayland den südamerikanischen Markt durch eine Transaktion in Kolumbien betreten. Wayland hat eine endgültige Vereinbarung zum Erwerb von 100 % der ausstehenden Aktien von Colma Pharmaceutical SAS ("Colma") unterzeichnet. Colma ist ein lizenzierter Produzent von THC-Cannabis in Kolumbien, der vier Lizenzen für den Anbau und die Verarbeitung auf geleasten Betriebsgelände in Ibague, Kolumbien, besitzt. Laut Erwartungen wird Wayland nach Abschluss der Akquisition THC-Cannabis im Freiland das ganze Jahr über anbauen. Das Unternehmen wird in die Infrastruktur investieren einschließlich 415.000 Quadratfuß (38.554 Quadratmeter) umfassender Gewächshauseinrichtungen für die Verarbeitung, das Cloning und die Aufzucht, um die Produktion von Cannabisblüten im Freiland auf 125 Hektar zu unterstützen. Weitere Akquisitionen in Südamerika sind laut Ben Ward durchaus möglich! *Aber auch der europäische Markt bleibt weiterhin im Fokus! Wie wir vor kurzem berichteten wird Wayland der erste kanadische Cannabis Produzent mit einer Produktionsstätte Italien! * Mit dem Joint Venture Partner San Martino S.S. ("San Martino") wird Wayland das erste Unternehmen überhaupt in Italien sein, dass sowohl CBD- als auch THC-haltiges Cannabis produzieren wird. Aktuell ist kein anderes kanadisches Cannabis Unternehmen derart im italienischen Markt präsent. *Wayland *(WKN A2DQR6) [1]*ist also für die Zukunft hervorragend aufgestellt. Wie auch Ben Ward im Interview anmerkt, werden heute bereits die Weichen für die Entwicklung bis ins Jahr 2024 gestellt. Wayland möchte hier seine Vorreiterrolle in der Cannabisbranche weiter ausbauen und nicht nur einer von vielen Cannabisproduzenten sein. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies aufgrund der hervorragenden Entwicklung auch gelingen wird!* *Kein Update mehr verpassen - *Anmeldung zum kostenlosen Newsletter! [5] True Research ist ein Produkt der BlackX GmbH, Schwetzingerstr. 3 69190 Walldorf E-Mail: info@true-research.de * Webseite: www.true-research.de *Rechtliche Hinweise/Disclaimer der BlackX GmbH* Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der BlackX GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. *1. Allgemeine Angaben* Die Domain "True-Research.de" ist eine Marke der BlackX GmbH, Schwetzinger Str. 3, 69190 Walldorf. 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Diese Vergütung kann durch die Unternehmen, über die die BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen, die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958: Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen.
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November 21, 2018 04:43 ET (09:43 GMT)