Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 16. November ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen der für Anfang kommenden Jahres geplanten Auktion von Frequenzspektrum aus den Bereichen um 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz für den kommenden Mobilfunk-Standard 5G vorgelegt hat, berät am kommenden...Den vollständigen Artikel lesen ...