BERLIN/MÜNCHEN (Dow Jones)--Wegen des Streits um Dieselfahrverbote in München soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CDU) Zwangshaft angeordnet werden kann. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang November, wie aus einem jetzt veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Hintergrund des Falles ist die Weigerung der bayerischen Staatsregierung, ein seit 2014 rechtskräftiges Diesel-Fahrverbot für die Landeshauptstadt München umzusetzen. Die Landesregierung ignoriert ebenfalls die Anordnung von Zwangsgeldern durch eine niedrigere Instanz. Nach "Ansicht des Senats bedarf es hierfür einer Klärung durch den EuGH, da das nationale Recht die gerichtliche Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsieht", erklärte der Verwaltungsgerichtshof.
Nach einer Entscheidung des EuGH vor vier Jahren sind die EU-Mitgliedsstaaten aber verpflichtet, zur Einhaltung der europäischen Richtlinie für saubere Luft "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen".
Vorangetrieben hatte die Klagen gegen München und die Staatsregierung die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die in fast allen Städten hinter den Prozessen um Fahrverbote steht. "Die Weigerung der bayerischen Regierung, ein von der DUH erstrittenes, rechtskräftiges Urteil für die saubere Luft in München umzusetzen, ist ein Frontalangriff auf die Demokratie", erklärte DUH-Chef Jürgen Resch. Mit einer Entscheidung der Europarichter rechnet der Verband bei vorrangiger Behandlung in drei bis sechs Monaten.
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November 21, 2018 10:21 ET (15:21 GMT)
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