Aumann AG: Vorzeitige Verlängerung der Vorstandsbestellung DGAP-Ad-hoc: Aumann AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges Aumann AG: Vorzeitige Verlängerung der Vorstandsbestellung 21.11.2018 / 19:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insinderinformation gemäß Artikel 17 MAR Vorzeitige Verlängerung der Vorstandsbestellung Beelen, 21. November 2018 Der Aufsichtsrat der Aumann AG hat die vorzeitige Wiederbestellung der amtierenden Vorstandsmitglieder der Aumann AG beschlossen. In seiner heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat der Aumann AG beschlossen, die ursprünglich am 31.12.2021 endenden Amtszeiten von Herrn Rolf Beckhoff sowie von Herrn Sebastian Roll als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu verlängern und sie für die Zeit bis zum Ablauf des 31.12.2023 zu bestellen. Gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ressortverteilung ist Rolf Beckhoff weiterhin für die Bereiche Strategie, Forschung und Entwicklung, Marketing und Vertrieb, Internationalisierung, Konstruktion, Projektmanagement, Abwicklung und Service verantwortlich. Sebastian Roll führt weiterhin die Bereiche Finanzen und Controlling, Compliance, Beschaffung und Einkauf, Investor Relations, IT und Prozesse, Merger und Acquisitions, Personal und Recht. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat beschlossen, die am 31.12.2021 auslaufenden Vorstandsdienstverträge von Rolf Beckhoff und Sebastian Roll zum 31.12.2018 vorzeitig zu beenden und für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 neue Vorstandsdienstverträge abzuschließen. Gegenstand dieser neuen Verträge ist auch die auf der Hauptversammlung vom 20. Juni 2018 angekündigte Einführung einer langfristigen Vergütungskomponente in Form eines virtuellen Aktienoptionsprogramms.
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