Sagen Kollegen eine Betriebsveranstaltung ihres Arbeitgebers - wie zum Beispiel eine Weihnachtsfeier - ab, so darf dies nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen. Das hat das Finanzgericht mit Blick auf das Steuerrecht entschieden. Im vorliegenden Fall plante die Klägerin die Durchführung eines ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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