Nachdem sich das Bundeskabinett bereits im August für die 0,5-Prozent-Regel für E-Dienstwagen aussprach, hat jetzt auch der Bundesrat den Weg für die Neuerung frei gemacht: Ab 1. Januar schmilzt die Pauschale für Elektro- und Hybridautos demnach von 1 auf 0,5 Prozent. Kurze Einordnung: Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens wird eigentlich pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises ...Den vollständigen Artikel lesen ...