Düsseldorf (ots) - Die in Köln derzeit diskutierte City-Maut ist einer ersten Einschätzung des NRW-Kommunalministeriums zufolge rechtlich nicht zulässig. "Eine City-Maut durch gemeindliche Festlegung wäre derzeit in Nordrhein-Westfalen unzulässig. Denn da die Einführung einer City-Maut unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung immer einen Eingriff in die Grundrechte der Straßennutzer und gegebenenfalls Anlieger darstellte, müsste sie dem Vorbehalt des Gesetzes genügen; sie müsste auf Grundlage eines Bundes- oder Landesgesetzes erhoben werden", sagte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag). Eine gemeindliche Satzung ohne gesetzliche Grundlage wäre nicht ausreichend, so Scharrenbach weiter. "Eine gesetzliche Grundlage liegt derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen vor", sagte Scharrenbach der Redaktion.
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2621
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2621