
LUXEMBURG (Dow Jones)--Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage von dreizehn britischen Staatsbürgern abgewiesen, die sich gegen den Beschluss des EU-Rats zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen richtete. Das Gericht stellte fest, dass sich der angefochtene Beschluss vom 22. Mai 2017 nicht auf die Rechtsstellung der klagenden britischen Staatsbürger auswirkt.
Die klagenden britischen Staatsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Vereinigten Königreich leben, hatten geltend gemacht, dass ihnen beim Referendum aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland das Stimmrecht versagt worden sei.
Das Gericht wies die Klage aber als unzulässig ab, da der Beschluss des Rates keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugt habe, die sich auf die Rechtsstellung der Kläger auswirkt habe.
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November 26, 2018 06:34 ET (11:34 GMT)
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