Anzeige
Mehr »
Login
Montag, 06.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
Cannabisaktien sollten nun den S&P um 60% outperformen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
168 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Scholz will Ländern zwei Grundsteuer-Modelle vorschlagen - Kreise

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will seinen Länder-Amtskollegen laut Regierungskreisen zwei unterschiedliche Modelle für die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer präsentieren. "Finanzminister Scholz wird am Mittwoch beide Modelle den Länderfinanzministern vorstellen", sagte ein hochrangiger Beamter des Finanzministeriums in Berlin. Es handele sich um ein wertunabhängiges und ein wertabhängiges Modell. Es solle verfassungskonform und sozial gerecht sein und das bisherige Aufkommen von 14 Milliarden Euro erbringen.

Das wertunabhängige Modell soll den Angaben zufolge als Flächenmodell ausgestaltet sein. Dabei würden Grundstücksfläche und Gebäude jeweils mit Äquivalenzwerten berechnet. Nach dem wertabhängigen Modell sollen für bebaute Grundstücke unter anderem die Nettokaltmiete, das Baujahr, die Flächenwerte und die abgezinsten Bodenwerte ausschlaggebend sein. Bei selbst genutzten Gebäuden soll auf Grundlage von Mikrozensus-Daten eine "fiktive Miete" berechnet werden. Eine gesonderte Lösung für Metropolen werden aber noch gesucht, sagte der Beamte.

Eigentümer müssten bei beiden Modellen zum 1. Januar 2020 eine Steuererklärung abgeben, in der die entsprechenden Daten aufgeführt werden, hieß es weiter. Im Finanzministerium wird eingeräumt, dass es durch die Reform für einzelne Eigentümer zu Mehrbelastungen kommen werde. Diese würden aber nur einen "mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr" ausmachen. Der Beamte sagte, Scholz wolle insgesamt "nach der Runde am Mittwoch relativ zügig mit den Ländern zu einer Entscheidung kommen". Diese müsse einstimmig fallen, betonte er.

Vertreter der Wirtschaft hatten zuvor mit deutlicher Kritik auf Berichte über die Pläne reagiert. "Der Vorschlag des Finanzministers ist der falsche Weg, um die Grundsteuer zu reformieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Joachim Lang. "Eine völlige Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe würde zu einem enorm hohen Bewertungsaufwand für Unternehmen führen", fürchtete er. Insbesondere bei selbstgenutzten gewerblichen Grundstücken sei die Berechnung "völlig unklar".

Einheitswerte von 1964 und 1935 
 

Unzufrieden äußerte sich auch der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven. "Das Grundsteuerkonzept des Bundesfinanzministeriums ist extrem bürokratisch, bürdet Betrieben und Mietern neue Lasten und Kosten auf und schadet damit dem Mittelstand", sagte er. Nötig sei ein Modell, das auf die vollständige Neubewertung der Grundstücke und Immobilien verzichte. Zu bevorzugen sei "ein statisches, werteunabhängiges Modell".

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte, Gesetz und Erhebung sollten mit möglichst wenig Bürokratielasten für die Wirtschaft verbunden sein. "Die bisherigen Informationen zum Reformentwurf lassen jedoch befürchten, dass dieses Ziel bislang nicht genügend im Fokus steht", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer. So sollten zum Beispiel die Immobilien anhand ihrer Mieteinnahmen bewertet werden, was bei vielen unternehmerisch genutzten Spezial-Immobilien wie Produktionshallen mangels Vergleichsmieten kaum möglich sei.

Die Verfassungsrichter hatten im April die derzeitige Bemessung der Grundsteuer verworfen und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 zur Neuregelung gesetzt. Scholz hatte daraufhin einen Reformplan bis Jahresende angekündigt. Bis Ende 2024 müssen alle rund 35 Millionen Grundstücke nach den neuen Regeln veranlagt werden. Im Mittelpunkt der Prüfung hatten Verzerrungen durch die derzeit zugrundegelegten Einheitswerte von 1964 für die westlichen und 1935 für die östlichen Bundesländer gestanden.

Für die Neuregelung waren bereits zahlreiche Vorschläge ins Spiel gebracht worden. So verlangte der Deutsche Mieterbund die Abschaffung der Umlegbarkeit der Steuer auf die Mieten, und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) schlug vor, die Grundsteuer sollte "zu einer reinen Bodensteuer umgestaltet werden". Das Ifo Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Berechnung der Grundsteuer nach Flächen vorgeschlagen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/smh

(END) Dow Jones Newswires

November 26, 2018 11:00 ET (16:00 GMT)

Copyright (c) 2018 Dow Jones & Company, Inc.

Lithium vs. Palladium - Zwei Rohstoff-Chancen traden
In diesem kostenfreien PDF-Report zeigt Experte Carsten Stork interessante Hintergründe zu den beiden Rohstoffen inkl. . Zudem gibt er Ihnen konkrete Produkte zum Nachhandeln an die Hand, inkl. WKNs.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.