Frankfurt (www.fondscheck.de) - Anfang 2019 werden einige Fondssparer auf ihrem Konto eine Abbuchung wegen "Fondsbesteuerung" vorfinden, berichten die Experten vom BVI.Sie sollten sich nicht wundern: Hintergrund für diese Abbuchung sei die Investmentsteuerreform. Sie sei Anfang 2018 in Kraft getreten und sehe für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornähmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei der so genannten "Vorabpauschale" gehe das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus. Sie werde von der depotführenden Stelle berechnet. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag lägen (maximal 801 Euro pro Person), führe sie den Steuerabzug durch, Anleger müssten nichts unternehmen. Liege sie darunter, erfolge keine Abbuchung. Darauf weise die Aktion "Finanzwissen für alle" der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. ...Den vollständigen Artikel lesen ...