
Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizierungschancen-Gesetz der Bundesregierung. Die AfD und die Linke enthielten sich. Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn von 2000 Euro 2019 um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils um die Hälfte entlastet werden. Der Beitragssatz von 2,5 Prozent soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6 Prozent gehalten werden.
Mit dem Gesetz soll zudem die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildungsstand, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben. Arbeitslose sollen durch das Gesetz zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten./thn/DP/jha
AXC0116 2018-11-30/10:46