Eine Frau geht von der Arbeit nach Hause und überquert dabei einen unbeschrankten Bahnübergang. Weil sie konzentriert am Handy telefoniert, übersieht sie eine heranfahrende U-Bahn und verletzt sich schwer. Das Sozialgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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