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Dow Jones News
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EANS-News: voestalpine AG / voestalpine beschließt zum Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Erhöhung des Grundkapitals um 1,25%- ANHANG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
Kapitalerhöhung/Restrukturierung 
 
Linz - 
Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand der voestalpine 
AG am 3. Dezember 2018 beschlossen, von seiner Ermächtigung zur Erhöhung des 
Grundkapitals gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung Gebrauch zu machen und das 
Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 2.200.000 neuer, auf Inhaber 
lautende Stammaktien (Stückaktien) und somit um rund 1,25 % zu erhöhen. Der 
Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 29,24 festgelegt. Der Ausgabebetrag 
entspricht dem Durchschnitt der Börsenschlusskurse der voestalpine-Aktie in den 
letzten 5 Handelstagen vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 
2018. 
Die neu geschaffenen Aktien dienen dem Ausbau und der Absicherung des 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms des voestalpine-Konzerns. Zur Übernahme der 
Aktien wurde daher unter Ausschluss des Bezugsrechtes sämtlicher anderer 
Aktionäre nur die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zugelassen, 
welche die Aktien für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine 
teilnehmenden Mitarbeiter hält. Diese Mitteilung stellt somit weder ein Angebot 
zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von 
Wertpapieren der voestalpine AG dar. 
Mit Durchführung der Kapitalerhöhung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 
EUR 324.391.840,99 und ist in 178.549.163 Aktien zerlegt. Der Anteil der 
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung steigt von bisher rund 12,52% 
auf 13,58% (zuzüglich rund 1,27% Privataktien). Die Durchführung der 
Kapitalerhöhung ist bis Ende März 2019 geplant. 
 
Nachfolgend finden sie den vollständigen Bericht des Vorstandes der voestalpine 
AG zum Bezugsrechtsausschluss. 
Diesen Bericht sowie weitere Details zur Veröffentlichung finden sich zudem auf 
der Website http://www.voestalpine.com [http://www.voestalpine.com/] unter 
Investoren bzw. steht Ihnen die Investor Relations-Abteilung der voestalpine AG 
unter +43/50304/15-9949 für Fragen zur Verfügung. 
 
Bericht des Vorstands 
der voestalpine AG 
(FN 66209 t) 
gemäß § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG 
 
1. Allgemeines 
In der am 2. Juli 2014 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der 
voestalpine AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 30. Juni 2019 
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 31.330.923,02, allenfalls in 
mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 auf den Inhaber lautende 
Stück Stammaktien (Stückaktien) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen unter 
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende 
Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der 
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Die jeweilige Ausübung, der 
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sowie ein etwaiger Ausschluss des 
Bezugsrechtes sind vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat 
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich 
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen 
(siehe § 4 Abs 2b der Satzung der voestalpine AG in der Fassung vom 23.März 
2017). 
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der voestalpine AG bisher zweimal 
Gebrauch gemacht. Erstmals mit Beschluss vom 9. März 2015 dahingehend, dass das 
Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.542.052,14 auf EUR 317.851.287,79 durch 
Ausgabe von 2.500.000 neuer auf Inhaber lautende Stammaktien erhöht wurde. Mit 
Beschluss des Vorstandes vom 6. März 2017 wurde von dieser Ermächtigung erneut 
Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 2.543.549,20 auf 
EUR 320.394.836,99 durch Ausgabe von 1.400.000 neuer auf Inhaber lautende 
Stammaktien erhöht. 
 
2. Beschluss des Vorstands 
In Entsprechung der unter Punkt 1 angeführten Ermächtigung hat der Vorstand der 
voestalpine AG, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, am 3. Dezember 
2018 beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von derzeit EUR 
320.394.836,99 um EUR 3.997.004,00 auf EUR 324.391.840,99 durch Ausgabe von 
2.200.000 Stück neuer auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einer 
Gewinnberechtigung ab 1. April 2018 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Dies 
entspricht einer Erhöhung des Grundkapitals um (gerundet) 1,25%. 
Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 29,24 festgelegt und ist zur 
Gänze in bar zu leisten. Der Ausgabebetrag entspricht dem Durchschnitt der 
Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor 
Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018. 
Zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde ausschließlich der 
Aktionär voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung mit der Verpflichtung 
zugelassen, diese Aktien treuhändig entsprechend den Bestimmungen des 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine für die am 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Arbeitnehmer und 
leitenden Angestellten der voestalpine AG oder einer mit ihr verbundenen 
Gesellschaft zu halten. Das Bezugsrecht sämtlicher anderer Aktionäre wurde 
ausgeschlossen. 
 
3. Zum Ausschluss des Bezugsrechtes 
Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne ihren 
Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Dementsprechend hat die 
voestalpine bereits im Jahr 2000 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt 
und dieses seither kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält die voestalpine 
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung rund 12,52 % des Grundkapitals der 
voestalpine AG. Die Stiftung übt darüber hinaus die Stimmrechte von rund 1,28% 
Privataktien von ehemaligen und aktuellen Konzernmitarbeitern aus. 
Mit der Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine wird einerseits ein stabiler 
Aktionär der voestalpine AG ermöglicht. Andererseits wird die Identifikation der 
Mitarbeiter mit dem Unternehmen sowie die Bindung der Mitarbeiter an das 
Unternehmen erhöht und die Mitarbeiter profitieren als Aktionäre vom Erfolg des 
Unternehmens. 
Die Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine basiert im Wesentlichen auf einer 
Verwendung von Teilen der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von 
Mitarbeitern zur Zuteilung in Aktien der voestalpine AG, wobei in einem ersten 
Schritt Aktien von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung 
erworben und auf einem Eigenkonto gehalten werden. In einem zweiten Schritt 
werden die Aktien an Mitarbeiter jährlich unter Berücksichtigung und Ausnutzung 
steuerlicher Vorteile zugeteilt. Die an Mitarbeiter zugeteilten Aktien werden 
von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter 
auf eigens für die Mitarbeiter eingerichteten Treuhandkonten gehalten. Das 
Stimmrecht für sämtliche von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung 
Privatstiftung gehaltenen Aktien (Eigenkonto, Treuhandkonten) wird von der 
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt, die Dividenden aus 
den an Mitarbeitern bereits zugeteilten Aktien stehen den Mitarbeitern zu. 
Scheidet ein Mitarbeiter, welcher am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 
teilgenommen hat, aus dem voestalpine Konzern aus welchem Grund auch immer (z.B. 
Pensionierung) aus, erhält dieser Mitarbeiter jene Aktien zur freien Verfügung, 
die die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für sie/ihn 
gehalten hat. Das Beteiligungsausmaß der Mitarbeiterbeteiligung an der 
voestalpine AG ist daher nicht konstant, sondern verringert sich in Folge einer 
in jedem Unternehmen bestehenden Mitarbeiterfluktuation. 
Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von (gerundet) 1,25% dient der Absicherung der 
grundsätzlich vom Vorstand und auch der Belegschaft angestrebten Beteiligung von 
zumindest 10% der Mitarbeiterbeteiligung am Grundkapital der voestalpine AG. 
Zudem wird mit der Kapitalerhöhung die Mitarbeiterbeteiligung (anfänglich) auf 
13,58% (zuzüglich rund 1,27% Privataktien) des Grundkapitals der voestalpine AG 
erhöht. Dieses Beteiligungsausmaß wird sich künftig entsprechend der 
Mitarbeiterfluktuation im voestalpine Konzern reduzieren, sofern die voestalpine 
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung im Rahmen des 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht weitere Aktien der voestalpine AG 
erwirbt. 
Gemäß § 153 Abs. 5 AktG stellt die vorrangige Ausgabe von Aktien der 
Gesellschaft an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens einen ausreichenden 
Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre dar. Der Ausschluss ist 
darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, da 
 
(i)das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und deren Absicherung aus den oben 
angeführten Gründen im Interesse der voestalpine AG ist, 
 
(ii)der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung geeignet ist, das 
Ziel der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine zu 
erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne 
Bezugsrechtsausschluss in vergleichbarer effizienter Weise erreicht werden kann 
sowie 
 
(iii) der Ausschluss des Bezugsrechtes verhältnismäßig ist. Durch den relativ 
geringen Umfang der Kapitalerhöhung wird nach Kenntnis des Vorstands kaum oder 
nur geringfügig in Minderheitspositionen der Aktionäre eingegriffen und es 
entstehen auch keine neuen Mehrheitspositionen. Ein vermögensrechtlicher 
Nachteil entsteht den Aktionären nicht, da der Ausgabebetrag pro Aktie der 
Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 5 
Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018 ist. Mit 
diesem Durchschnittskurs wird sichergestellt, dass der Ausgabebetrag pro Aktie 
der Bewertung des Unternehmens an der Börse entspricht. Eine reale Gefahr der 
Verwässerung der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären besteht ebenfalls nicht, 
da die Aktien der Gesellschaft höchst liquide sind und Aktionäre jederzeit am 
Kapitalmarkt Aktien der Gesellschaft in einem solchen Ausmaß erwerben können, 
die ihre Verwässerung des Stimmrechtsanteils ausgleicht. 
 
Insgesamt ist somit der Ausschluss des Bezugsrechtes sachlich gerechtfertigt. 
 
Linz, im Dezember 2018 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
DI Peter Fleischer 
Head of Investor Relations 
Tel.: +43/50304/15-9949 
Fax:  +43/50304/55-5581 
mailto:peter.fleischer@voestalpine.com 
http://www.voestalpine.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung: 
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2092/5/10238294/0/Bericht_des_Vorstandes_der_voestalpine_AG_gemaess_Para_171_iVm_153.pdf 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 03, 2018 08:02 ET (13:02 GMT)

© 2018 Dow Jones News
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