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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.01.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.01.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-12-03 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummern WNDL11 - 
- ISIN DE000WNDL110 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
*außerordentlichen Hauptversammlung* 
*der windeln.de SE* 
am *Mittwoch, den 9. Januar 2019, um 11:00 Uhr,* 
in der 
Münchner Künstlerhaus-Stiftung, 
Lenbachplatz 8, 80333 München ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals nach den Vorschriften über die 
   ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 
   ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien sowie 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Zum Zwecke der Anpassung des Grundkapitals an 
   die geänderten Vermögensverhältnisse der 
   Gesellschaft sollen im Wege der ordentlichen 
   Kapitalherabsetzung Verluste gedeckt werden. 
   In Anbetracht der bei der Gesellschaft 
   aufgelaufenen Verluste soll das Grundkapital 
   der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen 
   Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von 
   Aktien im Verhältnis 10: 1 von EUR 
   31.136.470,00 auf EUR 3.113.647,00 
   herabgesetzt werden. 
 
   Diese Maßnahme soll auch dazu dienen, der 
   Gesellschaft wieder die Möglichkeit zu 
   eröffnen, durch Ausgabe von neuen Aktien 
   Finanzmittel am Kapitalmarkt aufzunehmen. 
   Durch die vorgeschlagene Zusammenlegung der 
   Aktien verringert sich die Anzahl der Aktien 
   der Gesellschaft, ohne dass das Vermögen der 
   Gesellschaft angetastet wird. Mit Durchführung 
   der Maßnahme erhöht sich daher der 
   Aktienkurs in dem Verhältnis, in dem die 
   Aktien zusammengelegt werden. Infolge der 
   Maßnahme soll sich der Aktienkurs künftig 
   wieder oberhalb von EUR 1,00, dem gesetzlich 
   vorgesehenen Mindestausgabebetrag bei 
   Kapitalerhöhungen, bewegen. 
 
   Durch die Kapitalherabsetzung werden das 
   bestehende genehmigte Kapital nach § 4 Abs. 2 
   der Satzung sowie die bedingten Kapitalia nach 
   § 4 Abs. 3, 4 und 5 der Satzung nicht berührt. 
   Der Vorstand verpflichtet sich jedoch 
   freiwillig, nach Durchführung der 
   Kapitalherabsetzung das genehmigte Kapital nur 
   in einem Umfang heranzuziehen, der 50 % des 
   zum Zeitpunkt der Ausnutzung bestehenden 
   Grundkapitals nicht überschreitet. Ferner wird 
   sich auch ein erleichterter 
   Bezugsrechtsausschluss in entsprechender 
   Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im 
   Rahmen einer Ausnutzung des genehmigten 
   Kapitals ebenfalls an dem zum Zeitpunkt der 
   Ausnutzung bestehenden Grundkapital 
   orientieren. Ferner verpflichtet sich der 
   Vorstand freiwillig, nach Durchführung der 
   Kapitalherabsetzung die bedingten Kapitalia 
   nur in einem Umfang heranzuziehen, der 50 % 
   (bedingtes Kapital nach § 4 Abs. 3 der 
   Satzung) bzw. 10 % (bedingtes Kapital nach § 4 
   Abs. 4 und 5 der Satzung) des zum Zeitpunkt 
   der Ausnutzung bestehenden Grundkapitals nicht 
   überschreitet. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
      31.136.470,00, eingeteilt in 31.136.470 
      auf den Inhaber lautende nennwertlose 
      Stückaktien, wird um EUR 28.022.823,00 
      auf EUR 3.113.647,00, eingeteilt in 
      3.113.647 auf den Inhaber lautende 
      nennwertlose Stückaktien, herabgesetzt. 
      Die Herabsetzung erfolgt nach den 
      Vorschriften über die ordentliche 
      Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im 
      Verhältnis 10: 1, um Verluste zu decken. 
      Eine Ausschüttung an die Aktionäre 
      erfolgt nicht. Die Kapitalherabsetzung 
      wird in der Weise durchgeführt, dass 
      jeweils zehn auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien zu einer auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktie zusammengelegt 
      werden. Etwaige Spitzen, die sich dadurch 
      ergeben, dass ein Aktionär eine nicht 
      durch zehn teilbare Anzahl von Aktien 
      hält, werden von der Gesellschaft mit 
      anderen Spitzen zusammengelegt und von 
      ihr für Rechnung der beteiligten 
      Aktionäre verwertet. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung des 
      Beschlusses zu regeln. 
   c) § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Satzung 
      werden mit Wirkung vom Tage der 
      Eintragung des Beschlusses über die 
      Kapitalherabsetzung in das 
      Handelsregister wie folgt neu gefasst: 
 
       _'Das Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt EUR 3.113.647,00 (in Worten: 
       drei Millionen 
       einhundertdreizehntausendsechshundertsi 
       ebenundvierzig Euro). Es ist eingeteilt 
       in 3.113.647 Stückaktien (Aktien ohne 
       Nennbetrag).'_ 
2. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 
   9.000.000,00 durch Barkapitalerhöhung unter 
   Gewährung von Bezugsrechten* 
 
   Die unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 1 
   vorgeschlagene Herabsetzung des Grundkapitals 
   der Gesellschaft auf EUR 3.113.647,00 im 
   Verhältnis 10: 1 wird aller Voraussicht nach 
   zu einer Erhöhung des Börsenkurses der Aktien 
   der Gesellschaft auf einen Wert oberhalb des 
   gesetzlichen Mindestausgabebetrags führen. Die 
   so gewonnene Möglichkeit zur Durchführung 
   einer Kapitalerhöhung soll für eine 
   Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Wahrung 
   der Bezugsrechte der Aktionäre genutzt werden. 
   Im Rahmen dieser Bezugsrechtskapitalerhöhung 
   soll das Grundkapital der Gesellschaft um bis 
   zu EUR 9.000.000,00 auf bis zu EUR 
   12.113.647,00 erhöht werden. Angestrebt wird 
   ein Emissionserlös im hohen einstelligen 
   Millionen Euro Bereich. 
 
   Den Aktionären wird ein mittelbares 
   Bezugsrecht eingeräumt, d.h. dass ein durch 
   den Vorstand bestimmtes Kreditinstitut die 
   neuen Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, 
   sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das 
   konkrete Bezugsverhältnis wird vom Umfang der 
   Kapitalerhöhung abhängen, welches der Vorstand 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats festsetzen 
   wird. Für etwaige Spitzen, die sich aus der 
   Ermöglichung eines praktikablen 
   Bezugsverhältnisses ergeben, wird das 
   Bezugsrecht ausgeschlossen. 
 
   Die Bezugsfrist soll zeitnah nach Eintragung 
   der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
   Kapitalherabsetzung in das Handelsregister in 
   Gang gesetzt werden. Das konkret angestrebte 
   Volumen und das Bezugsverhältnis wird zu 
   Beginn der Bezugsfrist mitgeteilt werden. 
 
   Der Bezugspreis pro neuer Aktie wird durch den 
   Vorstand, voraussichtlich spätestens drei Tage 
   vor Ablauf der Bezugsfrist (gegebenenfalls 
   bereits zu Beginn der Bezugsfrist), festgelegt 
   werden. Der Bezugspreis wird unmittelbar nach 
   Festlegung in einer Ad hoc-Mitteilung über ein 
   elektronisches Informationssystem und auf der 
   Website der Gesellschaft sowie im 
   Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) Das gemäß Beschlussfassung unter 
      Tagesordnungspunkt 1 auf EUR 3.113.647,00 
      herabgesetzte Grundkapital der 
      Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von 
      EUR 3.113.647,00 um bis zu EUR 
      9.000.000,00 auf bis zu EUR 12.113.647,00 
      durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen 
      auf den Inhaber lautende Stückaktien, 
      jeweils mit einem anteiligen Betrag am 
      Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, 
      erhöht. Die neuen Aktien werden zum 
      Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie 
      ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem 
      1. Januar 2018 gewinnberechtigt. 
   b) Zur Zeichnung wird ausschließlich 
      ein vom Vorstand zu bestimmendes 
      Kreditinstitut zugelassen. Neben diesem 
      Kreditinstitut kann die Zeichnung auch 
      durch die Mitglieder eines unter Führung 
      dieses Kreditinstituts stehenden 
      Konsortiums von Kreditinstituten 
      erfolgen. Das gesetzliche Bezugsrecht 
      wird den Aktionären als mittelbares 
      Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass 
      die neuen Aktien von dem Kreditinstitut, 
      bzw. den Mitgliedern des unter seiner 
      Leitung stehenden Konsortiums, gezeichnet 
      und mit der Verpflichtung übernommen 
      werden, sie den Aktionären zum 
      Bezugsverhältnis, welches sich aus dem 
      noch festzulegenden Volumen der 
      Kapitalerhöhung ergibt, zum Bezug zu 
      einem noch festzulegenden Bezugspreis 
      anzubieten und nach Eintragung der 
      Durchführung der Kapitalerhöhung in das 
      Handelsregister, entsprechend den 
      ausgeübten Bezugsrechten zu liefern. 
      Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht 
      bezogene Aktien können durch das 
      Kreditinstitut, bzw. die Mitglieder des 
      unter seiner Leitung stehenden 
      Konsortiums von Kreditinstituten im 
      Rahmen einer Privatplatzierung 
      institutionellen Anlegern nach Anweisung 
      des Vorstands angeboten werden. Das 
      Kreditinstitut bzw. das unter seiner 
      Leitung stehende Konsortium werden 

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December 03, 2018 09:04 ET (14:04 GMT)

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