Die Aktie der Staramba SE (ISIN: DE000A1K03W5)wird heute wahrscheinlich in Trubel geraten meinten wir heute Morgen und wir haben Recht behalten -leider.
Nachdem die Märkte heute die News von freitags Abend bzgl. der wiederum nicht testierten, nun aber trotzdem vom Unternehmen festgestellten und somit veröffentlichten Bilanz 2017 verdauen mussten. Die ganze Geschichte veröffentlichten wir unter "STARAMBA: WP versagt Testat mal zwei" folgt nun die STARAMBA-Leitung (Verwaltungsrat und CEO) mit einer Breitseite auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Man prüft angeblich straf- und zivilrechtliche Schritte gegen BDO wegen des unerwartet versagten Testats. Ist dass nun Vorwärtsverteidigung oder einfach nur Verzweiflung?
Strafrechtliche Schritte gegen den WP werden geprüft
Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE lässt aufgrund der am vergangenen Freitag, den 30. November 2018, kommunizierten Einschätzung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erteilung eines Versagungsvermerks für den geänderten Jahresabschluss und den geänderten Lagebericht zum 31. Dezember 2017 zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Nachdem die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch im Rahmen der Nachprüfung des geänderten Jahresabschlusses und des geänderten Lageberichts zum 31. Dezember 2017 mitgeteilt hat, keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile erlangt zu haben und daher den Bestätigungsvermerk erneut versagt hat, mehren sich aus Sicht der Gesellschaft deutliche Anhaltspunkte, die berechtigte Zweifel an der erforderlichen Neutralität der verantwortlichen Abschlussprüfer aufwerfen. "Wir müssen nach dem uns vorliegenden Sachstand und dem Verhalten der Abschlussprüfer davon ausgehen, dass die verantwortlichen Prüfer weder ihrem öffentlichen Auftrag noch ihrer mandatsbedingten Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern und Aktionären der Gesellschaft gerecht geworden sind und müssen dieses Verhalten daher zum Anlass einer zivil- und strafrechtlichen Überprüfung nehmen", lässt der Verwaltungsrat der Gesellschaft mitteilen. "Bis ...
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