Lässt ein Versicherungsnehmer nach einem Autounfall sein beschädigtes Fahrzeug teilweise reparieren, ohne zuvor Weisungen des Versicherers einzuholen, dann verletzt er bedingt vorsätzlich seine Aufklärungspflicht. Das hat das Kammergericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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