
Steinhoff (ISIN: NL0011375019) verlängert die Anmeldefristen für Forderungsinhaber, die seinerzeit einem Stillhalteagreement zustimmten, zum Empfang von "Belohnungen", dh Prämien für Entgegenkommen, bis zum 19.12.2018. Was bedeutet das? Eigentlich nichts. Einzig: Die betroffenen Gläubiger erhalten mehr Zeit zur Anspruchsanmeldung, was bei übertragenen Forderungen seit dem Stichtag wohl etwas langwieriger ist, so dass die Gesellschaft den Betroffenen entgegenkommt. Böswillige ...
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