Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
729 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-Adhoc: Fresenius SE & Co. KGaA: Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius (deutsch)

Fresenius SE & Co. KGaA: Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

DGAP-Ad-hoc: Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
Fresenius SE & Co. KGaA: Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der
Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

07.12.2018 / 18:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius Der Supreme Court in Delaware, USA, hat heute die Klage von Akorn, Inc. gegen Fresenius auf Vollzug der Übernahmevereinbarung vom April 2017 endgültig abgewiesen. Da der Supreme Court das höchste Gericht in Delaware ist, ist kein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung möglich. Fresenius hatte die im April 2017 mit Akorn geschlossene Übernahmevereinbarung gekündigt, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. So hatte die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zu Tage gefördert. Akorn hatte daraufhin erfolglos Klage auf Erfüllung beim Court of Chancery in Delaware erhoben. Der Delaware Supreme Court hat diese Entscheidung zugunsten von Fresenius heute auch in zweiter und letzter Instanz bestätigt. Fresenius SE & Co. KGaA, vertreten durch Fresenius Management SE Der Vorstand Bad Homburg v.d.H., 7. Dezember 2018
Mitteilende Person: Markus Georgi Senior Vice President Investor Relations T: +49 (0) 6172 608-2485 markus.georgi@fresenius.com
Ende der Mitteilung
07.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA Else-Kröner-Straße 1 61352 Bad Homburg v.d.H. Deutschland Telefon: +49 (0)6172 608-2485 Fax: +49 (0)6172 608-2488 E-Mail: ir-fre@fresenius.com Internet: www.fresenius.com ISIN: DE0005785604 WKN: 578560 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service
755777 07.12.2018 CET/CEST ISIN DE0005785604 AXC0292 2018-12-07/18:52
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.