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Selbst ist die Frau: Auch in Sachen Finanzen?! (Teil 8)

Liebe Leserinnen,

die Reihe "Selbst ist die Frau: Auch in Sachen Finanzen" geht weiter. Zum Thema Finanzen gehören nicht nur Anlage- und Sparmöglichkeiten, sondern auch das Bürokratische. Setzen wir unseren Haken unter einen Vertrag, wird das eine rechtsverbindliche Angelegenheit. Daher empfiehlt es sich oftmals nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen was man unterschreibt.

Bei Bankgeschäften gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank. Versicherungen haben ebenfalls ihre AGBs, und bei Vertragsabschluss wird die Police zugestellt. Einige Versicherungsunternehmen bieten im Bereich Rechtschutz einen Versicherungsschutz für Kapitalanlagegeschäfte an.

Im Kreditbereich gibt es verschiedene Kreditarten. Alle haben eines gemeinsam: für das Ausleihen von Geld werden Zinsen berechnet und der Kredit muss auch wieder zurückgezahlt werden, je nach Bedingungen. Erfolgt eine Kreditaufnahme bei einer Bank, so hat man Verbindlichkeiten. Diese können kurz, mittel- oder langfristig sein. Die Bonität spielt eine Rolle, ob überhaupt ein Kreditvertrag zustande kommt. Ist der Kunde in der Lage pünktlich seine Kreditraten zu bezahlen und den Kredit zurückzubezahlen? Bei der Schufa sind Informationen abrufbar, und auch die Anforderung einer Selbstauskunft ist möglich.

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