Eine vom Mieter auf eigene Kosten in die Mietwohnung eingebaute Küche muss bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter erlaubt hat, die bereits in der Wohnung vorhandene ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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