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DGAP-HV: Siemens Healthineers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.02.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Siemens Healthineers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.02.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-12-11 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Siemens Healthineers AG München Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG 
 
am Dienstag, 5. Februar 2019, 10:00 Uhr (MEZ), in der Olympiahalle im 
Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München. 
 
*Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Siemens Healthineers AG und den Konzern 
   zum 30. September 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
   des Corporate-Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht 
   und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, 
   § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Sie sind mit Ausnahme des 
   festgestellten Jahresabschlusses Bestandteil des 
   Geschäftsberichts 2018. Die Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/hv 
 
   zugänglich. Ferner werden sie in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
   Siemens Healthineers AG* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Siemens Healthineers AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 
   in Höhe von 722.787.764,08 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von 0,70 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie für das 
   abgelaufene Geschäftsjahr 699.826.565,90 EUR 
   2018: 
   Gewinnvortrag auf neue    22.961.198,18 EUR 
   Rechnung: 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 247.763 
   eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses durch den Vorstand unmittelbar oder mittelbar 
   von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
   Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von 0,70 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste 
   Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf 
   die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, also am 8. Februar 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des 
   Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu 
   entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu 
   entlasten. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum 
   Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu bestellen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes 
   Auswahlverfahren vorangegangen. 
 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat 
   unter Angabe von Gründen die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, und eine weitere 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das ausgeschriebene 
   Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die 
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   mitgeteilt. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde. 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft in 1.000.000.000 Stückaktien ohne 
Nennbetrag eingeteilt, von denen jede eine Stimme gewährt. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.000.000.000. Von 
den 1.000.000.000 Stückaktien entfallen zum Zeitpunkt der Aufstellung 
des Jahresabschlusses durch den Vorstand 247.763 Stück auf eigene 
Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre 
der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die 
Anmeldung muss spätestens bis 
 
Dienstag, 29. Januar 2019, 24:00 Uhr (MEZ) 
 
bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
eingegangen sein, und zwar unter der Anschrift: 
 
Siemens Healthineers AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
oder per Telefax an: +49 (0)89 30903-74675 
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de 
 
Daneben bietet die Gesellschaft Ihnen die Möglichkeit an, sich online 
über das Aktionärsportal anzumelden, das Sie unter der Internetadresse 
 
www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/hv 
 
erreichen. Den Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer 
Aktionärsnummer und des zugehörigen individuellen Zugangspassworts, 
welche Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Weitere 
Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem 
Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die 
Vollmachtserteilung und Briefwahl genutzt werden kann, sowie auf der 
genannten Internetseite. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht 
Ihnen unser Internetservice zur Verfügung. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und 
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellt sind, können 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber 
sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung 
weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich 
für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur 
Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende 
des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 30. Januar 2019 bis 
einschließlich 5. Februar 2019 zugehen, werden erst mit Wirkung 
nach der Hauptversammlung am 5. Februar 2019 verarbeitet und 
berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 29. 
Januar 2019, 24:00 Uhr (MEZ). 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung - vertreten und ihr 
Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigt 
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung 
ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten entsprechend den oben unter 'Anmeldung' genannten 
Bestimmungen Sorge zu tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 

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December 11, 2018 09:03 ET (14:03 GMT)

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