
Der Vorstand der Godewind Immobilien AG (ISIN: DE000A2G8XX3), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und durchzuführen.
Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 1.500.000 Aktien der Gesellschaft (das entspricht rund 1,38 % des Grundkapitals) zurückgekauft werden. Das maximale Volumen des Aktienrückkaufprogramms (Anschaffungskosten ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 5,25 Mio. Der Rückkauf wird ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen.
Mit dem Rückkaufprogramm macht die Gesellschaft vollumfänglich von der, durch die ordentliche Hauptversammlung am 20. Februar 2018 erteilten Ermächtigung Gebrauch, nach der bis zum 19. Februar 2023 Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft erworben werden dürfen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei einem Erwerb über die Börse den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht und die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung ...
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