Untersuchungsausschüsse sind ein besonders scharfes Kontrollinstrument eines Parlaments, vor allem ein Instrument der Opposition. Laut Grundgesetz Art. 44 und 45a ist ein solcher nicht-ständiger Ausschuss einzusetzen, wenn es ein Viertel des Bundestages beantragt. Bei den Beweiserhebungen gelten Vorschriften wie bei einem Strafprozess. Gerichte und ...Den vollständigen Artikel lesen ...