Berlin und München, den 20.03.2019- Gute Nachrichten für privat Krankenversicherte: Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 13.03.2019 einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen privat Krankenversicherten einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihre private Krankenversicherung (PKV) zugesprochen. Die Versicherungsnehmerin begehrte eine Kostenerstattung für einen refraktiven Linsentausch unter Implantation von Multifokallinsen. Das Urteil ist noch nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...