BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich in den Vermittlungsausschuss geschickt. Die Länderkammer beschloss nach Angaben ihrer Pressestelle einstimmig, das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen. Der Digitalpakt, mit dem der Bund insgesamt 5 Milliarden Euro in die Bildungseinrichtungen investieren will, liegt damit auf Eis. Das Vermittlungsverfahren beginnt laut Bundesrat im kommenden Jahr. Ein Termin für die erste Sitzung des Gremiums von Bundestag und Bundesrat stehe derzeit noch nicht fest.
Die Länder kritisieren unter anderem, dass der Bundestag auch eine Regelung im Grundgesetz einführen will, nach der sich die Länder zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen müssen, wenn der Bund ihnen Finanzhilfen gewährt, und die Verwendung der Mittel regelmäßig überprüft wird. Strittig ist laut Bundesrat zudem die Frage, wie weit die Lockerung des Kooperationsverbotes gehen soll. Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf habe der Bundestag beschlossen, dass der Bund auch in Schulpersonal und Qualität investieren dürfe, bemängelte die Länderkammer.
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December 14, 2018 06:12 ET (11:12 GMT)
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