Unternehmen mit Sitz in Deutschland aber mit englischer Rechtsform wird der Wechsel in deutsches Recht erleichtert. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetz. Es soll Firmen auch nach dem britischen EU-Austritt die Niederlassungsfreiheit in Deutschland sichern. Großbritannien soll Ende März kommenden Jahres die Europäische Union verlassen.
Gesellschaften mit den britischen Rechtsformen "Limited" (laut Bundesjustizministerium etwa 8000 bis 10 000 Unternehmen) und "PLC" könnten mit dem Brexit in die Bredouille kommen. Gesellschafter müssten nach Angaben des Bundesjustizministeriums damit rechnen, mit ihrem Privatvermögen für Altschulden in Haftung genommen zu werden.
"Es ist nach wie vor unklar, wie sich die innenpolitische Lage in Großbritannien weiter entwickelt", erklärte Justizministerin Katarina Barley (SPD). "Ein harter Brexit ist nicht ausgeschlossen. Die Unternehmen in Deutschland und Europa müssen daher Vorsorge treffen. (...) Die betroffenen Unternehmen müssen eine Umwandlung allerdings noch vor dem Brexit notariell absichern lassen."/hrz/DP/men
AXC0280 2018-12-14/21:29