FRANKFURT (Dow Jones)--In Frankfurt wird es vorerst keine Fahrverbote für ältere Dieselautos geben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, wonach Fahrverbote bereits ab Februar einzuführen seien. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung werde es keine Fahrverbote in der Rhein-Main-Metropole geben, so das VGH. Zudem ließ das Kasseler Gericht die Berufung des Verfahrens zu.
"Eine Überschreitung von Grenzwerten genügt nicht schon für das Verhängen von zonenbezogenen Fahrverboten in Frankfurt am Main", entschied das Gericht. Die DUH wollte die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land per Februar durchsetzen.
Zudem ließ das Kasseler Gericht die Berufung des Landes Hessens gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen "ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zu. Das Verwaltungsgericht hatte im September Fahrverbote für Frankfurt in zwei Stufen angeordnet. Demnach sollte es ab Februar ein Fahrverbot für Dieselwagen der Schadstoffklasse Euro 4 und ab September dann auch für Wagen der Klasse Euro 5 geben. Gegen dieses Urteil hatte das Land Hessen und die Stadt Klage eingereicht.
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December 18, 2018 06:28 ET (11:28 GMT)
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