Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
267 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.02.2019 in Leipzig (Victor's Residenz Hotel) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 01.02.2019 in Leipzig (Victor's Residenz Hotel) mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-12-18 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6 
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 
1. Februar 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
Victor's Residenz-Hotel Leipzig, Georgiring 13, 04103 
Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018. 
   Vorlage des Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
   nach §§ 289 a Abs. 1 HGB und 315 a Abs. 1 HGB sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.verbio.de 
 
   -> Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate 
   Events -> Hauptversammlung 2019 abrufbar. Diese 
   Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos 
   erteilt und zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 und den 
   Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 in seiner Sitzung 
   am 21. September 2018 gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
   Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es 
   daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 von 117.355.258,64 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        12.600.000,00 EUR 
   Dividende von 0,20 EUR je 
   Aktie auf 63.000.000 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue Rechnung 104.755.258,64 EUR 
   Bilanzgewinn              117.355.258,64 EUR 
 
   Die Dividende wird am 6. Februar 2019 ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2017/2018.* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung 
   des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der VERBIO 
   Vereinigte BioEnergie AG und deren Konzernabschluss 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
6. 
 
   *Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen 
   Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
   Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Die in der Hauptversammlung am 24. Januar 2014 
   beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   ist am 23. Januar 2019 ausgelaufen. Um auch in 
   Zukunft in der Lage zu sein, eigene Aktien zu 
   erwerben, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener 
   Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien bis 
      zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu 
      erwerben. Ein Erwerb darf nur mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats erfolgen. Die erworbenen 
      Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen 
      Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich 
      jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden 
      oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen 
      sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des 
      Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten. 
      Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des 
      Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. 
   b) Die Ermächtigung kann ganz oder in 
      Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, in 
      Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die 
      Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch 
      abhängige oder im Mehrheitsbesitz der 
      Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre 
      oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt 
      werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 
      31. Januar 2024. 
   c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) 
      über die Börse, (2) mittels eines an alle 
      Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots 
      oder (3) mittels einer an alle Aktionäre 
      gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe 
      von Verkaufsofferten. 
 
      (1) Erfolgt der Erwerb über die Börse, 
          darf der Gegenwert für den Erwerb 
          der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) 
          den Durchschnitt der Börsenkurse der 
          Aktie der VERBIO Vereinigte 
          BioEnergie AG an den dem Erwerb 
          vorausgehenden fünf 
          Börsenhandelstagen in der 
          Schlussauktion im 
          XETRA-Handelssystem oder einem 
          vergleichbaren Nachfolgesystem an 
          der Frankfurter Wertpapierbörse 
          ('durchschnittlicher 
          Börsenschlusskurs') um nicht mehr 
          als 10 Prozent über- oder 
          unterschreiten. 
      (2) Bei einem öffentlichen Kaufangebot 
          darf der Angebotspreis der Aktien 
          (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
          durchschnittlichen Börsenschlusskurs 
          vor dem Tag der Veröffentlichung des 
          Angebots um nicht mehr als 10 
          Prozent über- oder unterschreiten. 
          Das Kaufangebot kann weitere 
          Bedingungen vorsehen. 
      (3) Im Falle einer an alle Aktionäre 
          gerichteten Einladung zur Abgabe von 
          Verkaufsofferten darf der von der 
          Gesellschaft gezahlte Gegenwert je 
          Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
          durchschnittlichen Börsenschlusskurs 
          vor Annahme der Verkaufsofferten um 
          nicht mehr als 10 Prozent über- oder 
          unterschreiten. 
 
      Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines 
      öffentlichen Angebots nach (2) oder einer 
      öffentlichen Einladung zur Abgabe von 
      Verkaufsofferten nach (3) erhebliche 
      Kursabweichungen vom gebotenen Kauf- 
      beziehungsweise Verkaufspreis oder von den 
      Grenzwerten einer etwaigen Kauf- 
      beziehungsweise Verkaufspreisspanne, so können 
      das Angebot beziehungsweise die Einladung zur 
      Abgabe einer Verkaufsofferte bis zum Zeitpunkt 
      der Annahme angepasst werden. In diesem Fall 
      bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach 
      dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs vor 
      der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung; 
      die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder 
      Unterschreiten ist auf diesen Betrag 
      anzuwenden. 
 
      Sofern ein öffentliches Angebot nach (2) oder 
      eine öffentliche Einladung zur Abgabe von 
      Verkaufsofferten nach (3) überzeichnet ist, 
      muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine 
      bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis 
      zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär 
      sowie eine Rundung nach kaufmännischen 
      Grundsätzen können vorgesehen werden. Das 
      Kaufangebot oder die Einladung zur Abgabe von 
      Verkaufsofferten kann weitere Bedingungen 
      vorsehen. 
   d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der 
      Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung 
      erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen 
      Zwecken, insbesondere auch zu den Folgenden zu 
      verwenden: 
 
      (1) Sie können gegen Sachleistung 
          veräußert und insbesondere als 
          (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von 
          Unternehmenszusammenschlüssen oder zum 
          Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an 
          Unternehmen oder Unternehmensteilen 
          verwendet werden. Das Bezugsrecht der 
          Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. 
      (2) Sie können als Belegschaftsaktien 
          Mitarbeitern und Pensionären der 
          Gesellschaft und der mit ihr verbundenen 
          Unternehmen angeboten werden. Das 
          Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit 
          ausgeschlossen. 
      (3) Sie können auch in anderer Weise als 
          über die Börse oder durch ein Angebot an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 18, 2018 09:03 ET (14:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.