Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum Anfang des Jahres in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass ab dem 01.01.2019 die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht wird. Ab diesem Zeitpunkt müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...