Eine für alle privat Krankenversicherten wichtige Frage beschäftigt am Mittwoch (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es geht darum, ob Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre formal richtig zustande gekommen sind. Wäre das nicht der Fall, könnten Betroffene möglicherweise zu viel gezahltes Geld von ihrem Versicherer zurückfordern. Die Richter können ihr Urteil noch am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkünden.
Alle Prämienänderungen müssen laut Gesetz von einem unabhängigen
Treuhänder abgesegnet werden. Der Kläger, der bei der Axa
Potsdamer Gerichte hatten dem Kläger Recht gegeben. Andere Amts- und Landgerichte haben inzwischen in ähnlichen Fällen genauso geurteilt. Das Oberlandesgericht Celle war hingegen der Ansicht, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders im Zivilprozess gar nicht überprüfbar ist - dort setzte sich die Versicherung durch. Der BGH wird die umstrittene Frage jetzt grundsätzlich klären. (Az. IV ZR 255/17)/sem/DP/nas
ISIN FR0000120628
AXC0024 2018-12-19/05:49