Gerade, wenn die Kinder ihren Führerschein machen, stellt sich für Versicherte die Frage, wer eigentlich das Familienauto mitnutzen darf. Grundsätzlich sind dies nur Personen, die der Halter als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag aufnehmen hat lassen. Die Fahrer können namentlich benannt oder über die ...Den vollständigen Artikel lesen ...