Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN: DE0006637200) wird zu einer am 26. Februar 2019 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einladen - NOTGEDRUNGEN.
Der Vorstand der MOLOGEN AG hatte von den drei Minderheitsaktionären Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die zusammen mindestens 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erhalten. Die Antragsteller verlangen insgesamt sechs Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, insbesondere die Abwahl des Aufsichtsratsratsvorsitzenden, den Vertrauensentzug gegenüber dem Finanzvorstand, die Einleitung einer Sonderprüfung in Zusammenhang mit verschiedenen Kapitalmaßnahmen und einer Kapitalerhöhung.
Vorstand und Aufsichtstrat der MOLOGEN AG erachten die von den Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge als sachlich unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge inhaltlich nicht.
Nach Einschätzung der Gesellschaft bestehen keinerlei Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten eines oder mehrerer Organmitglieder. Vielmehr haben sich sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat stark für die Belange von MOLOGEN eingesetzt, insbesondere für die laufende Finanzierung Gesellschaft.
Schließlich unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat ...
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