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DGAP-News: thyssenkrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 01.02.2019 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-12-24 / 12:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
thyssenkrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001 - Einladung
zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre*,
wir laden Sie ein zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der
thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die
Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 1. Februar 2019,
10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum.
* Hier und nachfolgend männlich / weiblich / divers.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
30. September 2018, des zusammengefassten Lageberichts der
thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2017/2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt
eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster
Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des
Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher
Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu
machen. Diese Unterlagen können im Internet unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von 2.097.310.346,69
EUR wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer 93.379.761,15 EUR
Dividende von 0,15 EUR
je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
- Gewinnvortrag: 2.003.930.585,54 EUR
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft
keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese
gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,15
EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist
gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig,
mithin am 6. Februar 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018/2019, zum Abschlussprüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
für das Geschäftsjahr 2019/2020, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 erstellt werden, gewählt.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Februar
2019 endet die Amtszeit des gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitglieds Martina Merz. Sie soll nunmehr durch
die Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat gewählt werden. Ferner soll die
Hauptversammlung Herrn Dr. Wolfgang Colberg als weiteren
Vertreter der Anteilseigner für das zurzeit vakante Mandat
in den Aufsichtsrat wählen. Die gerichtliche Bestellung von
Herrn Dr. Colberg zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Februar 2019
hat der Vorstand auf Empfehlung des Aufsichtsrats bereits
beantragt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20
Mitgliedern, von denen zehn von den Anteilseignern und zehn
von den Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Absatz 1, 101
Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3
Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den zehn von den
Anteilseignern zu bestellenden Mitgliedern werden
gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung zwei von der Alfried
Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat
entsandt. Mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder
müssen Frauen und mindestens ebenso viele
Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein. Dieser
Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt
zu erfüllen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat der
Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite
der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt
zu erfüllen und beträgt jeweils drei Frauen und drei
Männer. Von der Seite der Anteilseigner sind zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung vier Frauen und fünf
Männer im Aufsichtsrat vertreten. Der Mindestanteil wird
also derzeit von den Anteilseignervertretern erfüllt und
wäre auch nach der Wahl der beiden vorgeschlagenen
Kandidaten weiterhin erfüllt.
Die beiden Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene
Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine
Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das
Gesamtgremium. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es
ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit
dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 und gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3
der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018/2019 beschließt, zu wählen:
a) *Martina Merz, Stuttgart*
Selbständige Unternehmensberaterin
b) *Dr. Wolfgang Colberg, Frankfurt am Main*
Senior Advisor, CVC Advisers
(Deutschland) GmbH
Es ist vorgesehen, dass Frau Merz im Falle ihrer Wahl dem
Aufsichtsrat als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll. Der derzeitige Vorsitzende des
Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens, hat
angekündigt, sich in Anbetracht der Vielzahl der Aufgaben
infolge der Teilung des Unternehmens wieder
ausschließlich auf die von ihm langjährig
wahrgenommene Aufgabe des Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats konzentrieren zu
wollen. Mit den vorgeschlagenen Entscheidungen entspricht
die Gesellschaft zugleich der Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex, dass der
Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im
Prüfungsausschuss innehaben soll.
Unter Ziffer II. dieser Tagesordnung sind die Lebensläufe
sowie weitere Informationen der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten beigefügt.
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6*
Lebenslauf:
Martina Merz
Stuttgart
* 01.03.1963
Nationalität: Deutsch
Selbständige Unternehmensberaterin
Ausbildung:
Maschinenbau-Studium mit Schwerpunkt Fertigungstechnik an der
Berufsakademie Stuttgart
Beruflicher Werdegang:
1985 bis 2002 verschiedene Positionen im Management der Robert
Bosch GmbH
2002 bis 2005 Executive Vice President Brose Fahrzeugteile GmbH &
Co. KG
2005 bis 2012 Executive Vice President Robert Bosch GmbH
2012 bis 2015 Chief Executive Officer (CEO) Chassis Brakes
International B.V.
Aktuelle Mandate:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten:
* Deutsche Lufthansa AG (seit 28.04.2016,
gewählt bis zur Hauptversammlung 2021)
* thyssenkrupp AG (seit 05.12.2018, bestellt bis
zur Hauptversammlung 2019)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Board of Directors AB Volvo (Schweden)
* Board of Directors SAF-HOLLAND S.A. (Vorsitz)
(Luxemburg)
* Board of Directors NV Bekaert S.A. (Belgien)
* Board of Directors Imerys S.A. (Frankreich)
Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 4 - 6 DCGK):
Es liegen keine Beziehungen zu Organen der thyssenkrupp AG, einem
wesentlich beteiligtem Aktionär der thyssenkrupp AG oder dem
thyssenkrupp Konzern vor.
Lebenslauf:
Dr. Wolfgang Colberg
Frankfurt am Main
* 16.12.1959
Nationalität: Deutsch
Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH
Ausbildung:
Studium Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik und
Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Beruflicher Werdegang:
1986 bis 2000 verschiedene Managementpositionen bei der Robert
Bosch GmbH
2001 bis 2009 Member of the Board / Chief Financial Officer (CFO),
BSH Home Appliances Group
2009 bis 2013 Chief Financial Officer (CFO) Evonik Industries AG
2013 bis 2018 Industrial Partner bei CVC Capital Partners
Seit 2018 Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH
Aktuelle Mandate:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten:
* keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Member of the Board Pernod Ricard S.A.
(Frankreich)
* Beiratsvorsitzender AMSilk GmbH (München)
* Beiratsvorsitzender Efficient Energy GmbH
(München)
* Chairman of the Board ChemicaInvest Holding
B.V. (Niederlande)
Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 4 - 6 DCGK):
Es liegen keine Beziehungen zu Organen der thyssenkrupp AG, einem
wesentlich beteiligtem Aktionär der thyssenkrupp AG oder dem
thyssenkrupp Konzern vor.
*III. Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
622.531.741 Stück beträgt.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 11. Januar
2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der
Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
spätestens bis zum 25. Januar 2019, 24:00 Uhr, bei der
nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform.
*Anmeldestelle:*
thyssenkrupp AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute
die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die
Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig
an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und
eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der
Anmeldestelle ausgestellt.
*Hinweise zum Datenschutz*
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine
Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als
Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf
der Webseite zur Hauptversammlung:
www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen auch mittels
Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 30.
Januar 2019 bei der Gesellschaft unter der in der
vorstehenden Ziffer 2 angegebenen Adresse eingegangen
sein. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht aus.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung*
*Bevollmächtigung eines Dritten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein
diesem gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125
Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen
noch eine Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des
Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der
Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte
Formular verwendet werden. Die Vollmacht kann unter
Verwendung der Daten der Eintrittskarte auch elektronisch
via Internet erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, von ihnen gemäß § 135 Absatz 10
AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen
sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
*Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft*
Außerdem wird den Aktionären angeboten, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den
Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu
lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können über ein internetgestütztes
Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft vor und
auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden,
müssen ihr jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung
vorliegen. Zugang zum internetgestützten Vollmachts- und
Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den Daten ihrer
Eintrittskarte.
5. *Übertragung der Hauptversammlung im Internet*
Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf
Anordnung des Versammlungsleiters am 1. Februar 2019 ab
10:00 Uhr in voller Länge live im Internet unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den
Versammlungsleiter sowie die Rede des
Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der
Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118
Absatz 1 Satz 2 AktG.
6. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR
am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft bis zum 1. Januar 2019, 24:00 Uhr,
schriftlich unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der thyssenkrupp AG
z.Hd. Investor Relations (HV)
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf §
70 AktG wird hingewiesen.
7. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§
126 Absatz 1 und 127 AktG*
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die
vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen,
sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
thyssenkrupp AG
Investor Relations
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Telefax: +49 201 845-6900365
E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com
Bis spätestens zum 17. Januar 2019, 24:00 Uhr, bei
vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen
sind, im Internet unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur
dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden.
8. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
9. *Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß §
124a AktG / Ergänzende Informationen*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie
weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und
Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch
die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung,
zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung
erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.
Die Einladung ist am 19. Dezember 2018 im Bundesanzeiger
bekannt gemacht worden.
Duisburg und Essen, im Dezember 2018
*thyssenkrupp AG*
_Der Vorstand_
2018-12-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: thyssenkrupp AG
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Deutschland
E-Mail: Rainer.Hecker@thyssenkrupp.com
Internet: http://www.thyssenkrupp.com
ISIN: DE0007500001
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
761887 2018-12-24
(END) Dow Jones Newswires
December 24, 2018 06:03 ET (11:03 GMT)
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