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DGAP-HV: thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.02.2019 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: thyssenkrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 01.02.2019 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-12-24 / 12:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
thyssenkrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001 - Einladung 
zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionäre*, 
 
wir laden Sie ein zur 20. ordentlichen Hauptversammlung der 
thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die 
Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 1. Februar 2019, 
10:00 Uhr, im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum. 
 
* Hier und nachfolgend männlich / weiblich / divers. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   30. September 2018, des zusammengefassten Lageberichts der 
   thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2017/2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt 
   eine Feststellung durch die Hauptversammlung. 
   Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster 
   Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des 
   Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher 
   Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
   machen. Diese Unterlagen können im Internet unter 
 
   http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von 2.097.310.346,69 
   EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer    93.379.761,15 EUR 
   Dividende von 0,15 EUR 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   - Gewinnvortrag:        2.003.930.585,54 EUR 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft 
   keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt 
   der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese 
   gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,15 
   EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist 
   gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, 
   mithin am 6. Februar 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019, zum Abschlussprüfer für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020, die vor der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 erstellt werden, gewählt. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Februar 
   2019 endet die Amtszeit des gerichtlich bestellten 
   Aufsichtsratsmitglieds Martina Merz. Sie soll nunmehr durch 
   die Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat gewählt werden. Ferner soll die 
   Hauptversammlung Herrn Dr. Wolfgang Colberg als weiteren 
   Vertreter der Anteilseigner für das zurzeit vakante Mandat 
   in den Aufsichtsrat wählen. Die gerichtliche Bestellung von 
   Herrn Dr. Colberg zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Februar 2019 
   hat der Vorstand auf Empfehlung des Aufsichtsrats bereits 
   beantragt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20 
   Mitgliedern, von denen zehn von den Anteilseignern und zehn 
   von den Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Absatz 1, 101 
   Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 
   Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den zehn von den 
   Anteilseignern zu bestellenden Mitgliedern werden 
   gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung zwei von der Alfried 
   Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat 
   entsandt. Mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder 
   müssen Frauen und mindestens ebenso viele 
   Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein. Dieser 
   Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt 
   zu erfüllen. Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat der 
   Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
   widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite 
   der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt 
   zu erfüllen und beträgt jeweils drei Frauen und drei 
   Männer. Von der Seite der Anteilseigner sind zum Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung vier Frauen und fünf 
   Männer im Aufsichtsrat vertreten. Der Mindestanteil wird 
   also derzeit von den Anteilseignervertretern erfüllt und 
   wäre auch nach der Wahl der beiden vorgeschlagenen 
   Kandidaten weiterhin erfüllt. 
 
   Die beiden Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene 
   Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine 
   Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das 
   Gesamtgremium. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es 
   ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit 
   dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2019 und gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 
   der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 beschließt, zu wählen: 
 
   a) *Martina Merz, Stuttgart* 
      Selbständige Unternehmensberaterin 
   b) *Dr. Wolfgang Colberg, Frankfurt am Main* 
      Senior Advisor, CVC Advisers 
      (Deutschland) GmbH 
 
   Es ist vorgesehen, dass Frau Merz im Falle ihrer Wahl dem 
   Aufsichtsrat als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. Der derzeitige Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens, hat 
   angekündigt, sich in Anbetracht der Vielzahl der Aufgaben 
   infolge der Teilung des Unternehmens wieder 
   ausschließlich auf die von ihm langjährig 
   wahrgenommene Aufgabe des Vorsitzenden des 
   Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats konzentrieren zu 
   wollen. Mit den vorgeschlagenen Entscheidungen entspricht 
   die Gesellschaft zugleich der Empfehlung des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex, dass der 
   Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im 
   Prüfungsausschuss innehaben soll. 
 
   Unter Ziffer II. dieser Tagesordnung sind die Lebensläufe 
   sowie weitere Informationen der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten beigefügt. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
Lebenslauf: 
 
Martina Merz 
Stuttgart 
* 01.03.1963 
Nationalität: Deutsch 
Selbständige Unternehmensberaterin 
 
Ausbildung: 
 
Maschinenbau-Studium mit Schwerpunkt Fertigungstechnik an der 
Berufsakademie Stuttgart 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
1985 bis 2002 verschiedene Positionen im Management der Robert 
Bosch GmbH 
 
2002 bis 2005 Executive Vice President Brose Fahrzeugteile GmbH & 
Co. KG 
 
2005 bis 2012 Executive Vice President Robert Bosch GmbH 
 
2012 bis 2015 Chief Executive Officer (CEO) Chassis Brakes 
International B.V. 
 
Aktuelle Mandate: 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten: 
 
* Deutsche Lufthansa AG (seit 28.04.2016, 
  gewählt bis zur Hauptversammlung 2021) 
* thyssenkrupp AG (seit 05.12.2018, bestellt bis 
  zur Hauptversammlung 2019) 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
* Board of Directors AB Volvo (Schweden) 
* Board of Directors SAF-HOLLAND S.A. (Vorsitz) 
  (Luxemburg) 
* Board of Directors NV Bekaert S.A. (Belgien) 
* Board of Directors Imerys S.A. (Frankreich) 
 
Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 4 - 6 DCGK): 
 
Es liegen keine Beziehungen zu Organen der thyssenkrupp AG, einem 
wesentlich beteiligtem Aktionär der thyssenkrupp AG oder dem 
thyssenkrupp Konzern vor. 
 
Lebenslauf: 
 
Dr. Wolfgang Colberg 
Frankfurt am Main 
* 16.12.1959 
Nationalität: Deutsch 
Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH 
 
Ausbildung: 
 
Studium Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik und 
Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
1986 bis 2000 verschiedene Managementpositionen bei der Robert 
Bosch GmbH 
 
2001 bis 2009 Member of the Board / Chief Financial Officer (CFO), 
BSH Home Appliances Group 
 
2009 bis 2013 Chief Financial Officer (CFO) Evonik Industries AG 
 
2013 bis 2018 Industrial Partner bei CVC Capital Partners 
 
Seit 2018 Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH 
 
Aktuelle Mandate: 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten: 
 
* keine 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
* Member of the Board Pernod Ricard S.A. 
  (Frankreich) 
* Beiratsvorsitzender AMSilk GmbH (München) 
* Beiratsvorsitzender Efficient Energy GmbH 
  (München) 
* Chairman of the Board ChemicaInvest Holding 
  B.V. (Niederlande) 
 
Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 4 - 6 DCGK): 
 
Es liegen keine Beziehungen zu Organen der thyssenkrupp AG, einem 
wesentlich beteiligtem Aktionär der thyssenkrupp AG oder dem 
thyssenkrupp Konzern vor. 
 
*III. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien 
   eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
   622.531.741 Stück beträgt. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
   durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 11. Januar 
   2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der 
   Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. 
   Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den 
   Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes 
   spätestens bis zum 25. Januar 2019, 24:00 Uhr, bei der 
   nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
   Nachweis genügt die Textform. 
 
   *Anmeldestelle:* 
   thyssenkrupp AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute 
   die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die 
   Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig 
   an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und 
   eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. 
   Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der 
   Anmeldestelle ausgestellt. 
 
   *Hinweise zum Datenschutz* 
 
   Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine 
   Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
   personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren 
   Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die 
   Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
   ermöglichen. 
 
   Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als 
   Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
   EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
   weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum 
   Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren 
   Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf 
   der Webseite zur Hauptversammlung: 
 
   www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
   teilnehmen möchten, können ihre Stimmen auch mittels 
   Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte 
   abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl 
   abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 30. 
   Januar 2019 bei der Gesellschaft unter der in der 
   vorstehenden Ziffer 2 angegebenen Adresse eingegangen 
   sein. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der 
   Hauptversammlung nicht aus. 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
   *Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein 
   diesem gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 
   Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen 
   noch eine Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 
   Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des 
   Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der 
   Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte 
   Formular verwendet werden. Die Vollmacht kann unter 
   Verwendung der Daten der Eintrittskarte auch elektronisch 
   via Internet erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, von ihnen gemäß § 135 Absatz 10 
   AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
   Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen 
   sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   *Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft* 
 
   Außerdem wird den Aktionären angeboten, sich durch 
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den 
   Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu 
   lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte 
   nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und 
   Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können über ein internetgestütztes 
   Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft vor und 
   auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, 
   müssen ihr jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung 
   vorliegen. Zugang zum internetgestützten Vollmachts- und 
   Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den Daten ihrer 
   Eintrittskarte. 
5. *Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
 
   Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte 
   Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf 
   Anordnung des Versammlungsleiters am 1. Februar 2019 ab 
   10:00 Uhr in voller Länge live im Internet unter 
 
   http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung 
 
   verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den 
   Versammlungsleiter sowie die Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der 
   Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. 
 
   Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine 
   Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 
   Absatz 1 Satz 2 AktG. 
6. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
   Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR 
   am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 
   Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft bis zum 1. Januar 2019, 24:00 Uhr, 
   schriftlich unter folgender Adresse zugehen: 
 
    Vorstand der thyssenkrupp AG 
    z.Hd. Investor Relations (HV) 
    thyssenkrupp Allee 1 
    45143 Essen 
 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
   90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
   der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 
   70 AktG wird hingewiesen. 
7. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
   126 Absatz 1 und 127 AktG* 
 
   Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die 
   vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, 
   sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
   richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
    thyssenkrupp AG 
    Investor Relations 
    thyssenkrupp Allee 1 
    45143 Essen 
    Telefax: +49 201 845-6900365 
    E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com 
 
   Bis spätestens zum 17. Januar 2019, 24:00 Uhr, bei 
   vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, 
   soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen 
   sind, im Internet unter 
 
   http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung 
 
   unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch 
   ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur 
   dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der 
   Hauptversammlung gestellt werden. 
8. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
   AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
9. *Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 
   124a AktG / Ergänzende Informationen* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu 
   machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
   weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch 
   die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, 
   zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. 
 
   Die Einladung ist am 19. Dezember 2018 im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht worden. 
 
Duisburg und Essen, im Dezember 2018 
 
*thyssenkrupp AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-12-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: thyssenkrupp AG 
             thyssenkrupp Allee 1 
             45143 Essen 
             Deutschland 
E-Mail:      Rainer.Hecker@thyssenkrupp.com 
Internet:    http://www.thyssenkrupp.com 
ISIN:        DE0007500001 
Börsen:      Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); 
             Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
761887 2018-12-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 24, 2018 06:03 ET (11:03 GMT)

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