Olten (ots) - Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen
Baumeisterverbands hat heute Mittwoch der ausgehandelten Lösung für
einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe für vier
Jahre, die Sicherung der Rente mit 60 sowie Lohnerhöhungen für die
kommenden zwei Jahre zugestimmt. Bereits am vergangenen Samstag
hatten die Berufskonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna das
Verhandlungspaket gutgeheissen. Damit tritt der neue LMV per 1.
Januar 2019 in Kraft. Die Massnahmen für die Sicherung der Frührente
Bau werden ab 1. April 2019 umgesetzt.
Der Landesmantelvertrag LMV wird für vier Jahre mit gewissen
Verbesserungen auf beiden Seiten abgeschlossen. Insbesondere bei den
Arbeitszeiten konnten Flexibilisierungsmassnahmen erreicht werden.
Ein Beispiel sind die möglichen Überstunden pro Monat, die von 20 auf
25 Stunden steigen. Um Überstunden abzubauen, haben die Unternehmen
künftig einen Monat länger Zeit. Für Equipen und Unternehmensteile,
die mehr als 60 Prozent Belagsarbeiten ausführen, gelten
Sonderregelungen bei der Planung der Arbeitszeiten.
Das Verhandlungsergebnis beinhaltet eine generelle Erhöhung der
Effektiv- wie der Minimallöhne von je 80 Franken für die Jahre 2019
und 2020. Lohnanpassungen für das dritte und vierte Jahr wurden keine
beschlossen. Der neue LMV wird per 1. Januar 2019 in Kraft treten,
das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung wird umgehend
eingeleitet.
Bestandteil der Lösung ist auch die Sanierung der Stiftung FAR.
Die Massnahmen für die Sicherung der Rente ab 60 werden ab 1. April
2019 umgesetzt. Es handelt sich dabei um Reduktionen bei den
BVG-Altersgutschriften, höhere Arbeitnehmerbeiträge sowie ein neu
geschaffenes Modell, das diejenigen Bauarbeiter mit einer Erhöhung
ihrer FAR-Rente belohnt, die 12 oder 24 Monate länger arbeiten können
und ihren Renteneintritt aufschieben.
Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und
der Gewerkschaften Unia und Syna hatten sich am 3. Dezember auf eine
Lösung beim Landesmantelvertrag und für die Frührente mit 60 einigen
können. Statutengemäss musste das ausgehandelte Verhandlungspaket vor
Inkrafttreten noch von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände des Bauhauptgewerbes abgesegnet werden. Am
Samstag, 15. Dezember stimmten die Berufskonferenzen der
Gewerkschaften Unia und Syna der Verhandlungslösung zu, heute
Mittwoch, 19. Dezember nun ebenfalls die ausserordentliche
Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands.
Alle Einzelheiten zur Einigung zwischen dem Schweizerischen
Baumeisterverband und den Gewerkschaften: www.baumeister.ch/einigung
Originaltext: SBV Schweiz. Baumeisterverband
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100051907
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100051907.rss2
Kontakt:
- Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident Schweizerischer
Baumeisterverband, Tel. 079 226 19 64, gllardi@baumeister.ch
- Flavio Torti, Mitglied der Verhandlungsdelegation SBV und Mitglied
Zentralvorstand SBV, Tel. 079 356 33 54, flavio.torti@torti-sa.ch
- Bernhard Salzmann, Vizedirektor und Leiter Politik und
Kommunikation SBV, Tel. 078 762 45 31, bsalzmann@baumeister.ch
Baumeisterverbands hat heute Mittwoch der ausgehandelten Lösung für
einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe für vier
Jahre, die Sicherung der Rente mit 60 sowie Lohnerhöhungen für die
kommenden zwei Jahre zugestimmt. Bereits am vergangenen Samstag
hatten die Berufskonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna das
Verhandlungspaket gutgeheissen. Damit tritt der neue LMV per 1.
Januar 2019 in Kraft. Die Massnahmen für die Sicherung der Frührente
Bau werden ab 1. April 2019 umgesetzt.
Der Landesmantelvertrag LMV wird für vier Jahre mit gewissen
Verbesserungen auf beiden Seiten abgeschlossen. Insbesondere bei den
Arbeitszeiten konnten Flexibilisierungsmassnahmen erreicht werden.
Ein Beispiel sind die möglichen Überstunden pro Monat, die von 20 auf
25 Stunden steigen. Um Überstunden abzubauen, haben die Unternehmen
künftig einen Monat länger Zeit. Für Equipen und Unternehmensteile,
die mehr als 60 Prozent Belagsarbeiten ausführen, gelten
Sonderregelungen bei der Planung der Arbeitszeiten.
Das Verhandlungsergebnis beinhaltet eine generelle Erhöhung der
Effektiv- wie der Minimallöhne von je 80 Franken für die Jahre 2019
und 2020. Lohnanpassungen für das dritte und vierte Jahr wurden keine
beschlossen. Der neue LMV wird per 1. Januar 2019 in Kraft treten,
das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung wird umgehend
eingeleitet.
Bestandteil der Lösung ist auch die Sanierung der Stiftung FAR.
Die Massnahmen für die Sicherung der Rente ab 60 werden ab 1. April
2019 umgesetzt. Es handelt sich dabei um Reduktionen bei den
BVG-Altersgutschriften, höhere Arbeitnehmerbeiträge sowie ein neu
geschaffenes Modell, das diejenigen Bauarbeiter mit einer Erhöhung
ihrer FAR-Rente belohnt, die 12 oder 24 Monate länger arbeiten können
und ihren Renteneintritt aufschieben.
Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und
der Gewerkschaften Unia und Syna hatten sich am 3. Dezember auf eine
Lösung beim Landesmantelvertrag und für die Frührente mit 60 einigen
können. Statutengemäss musste das ausgehandelte Verhandlungspaket vor
Inkrafttreten noch von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände des Bauhauptgewerbes abgesegnet werden. Am
Samstag, 15. Dezember stimmten die Berufskonferenzen der
Gewerkschaften Unia und Syna der Verhandlungslösung zu, heute
Mittwoch, 19. Dezember nun ebenfalls die ausserordentliche
Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands.
Alle Einzelheiten zur Einigung zwischen dem Schweizerischen
Baumeisterverband und den Gewerkschaften: www.baumeister.ch/einigung
Originaltext: SBV Schweiz. Baumeisterverband
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Kontakt:
- Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident Schweizerischer
Baumeisterverband, Tel. 079 226 19 64, gllardi@baumeister.ch
- Flavio Torti, Mitglied der Verhandlungsdelegation SBV und Mitglied
Zentralvorstand SBV, Tel. 079 356 33 54, flavio.torti@torti-sa.ch
- Bernhard Salzmann, Vizedirektor und Leiter Politik und
Kommunikation SBV, Tel. 078 762 45 31, bsalzmann@baumeister.ch
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